Düsseldorf Schlecker-Insolvenzverwalter will Millionen von Henkel

Düsseldorf · Altes Kartellverfahren, neuer Ärger für Henkel: Der Insolvenzverwalter der Drogeriemarktkette Schlecker fordert von früheren Lieferanten Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe. Die ersten Klagen wegen illegaler Preisabsprachen seien beim Landgericht Stuttgart eingereicht worden, sagte ein Sprecher von Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz.

Laut Medienberichten fordert Geiwitz von Tchibo und Melitta zusammen 99 Millionen Euro, von den Waschmittelherstellern Henkel, Unilever, Procter & Gamble 25 Millionen. Die Konzerne sollen sich abgesprochen und von Schlecker überhöhte Preise für Kaffee und Waschmittel genommen haben. Der Henkel-Sprecher sagte: "Uns ist bislang keine Klage zugestellt worden, daher können wir den Sachverhalt nicht kommentieren." Procter & Gamble bestätigte den Eingang einer Klage.

Hintergrund sind Vorgänge, die bereits über zehn Jahre zurückreichen. Von 2002 bis 2005 hatten Waschmittel-Hersteller Preise zu Lasten des Handels und damit der Verbraucher abgesprochen. 2008 hatte der Düsseldorfer Konzern selbst die zuständigen Behörden informiert. Im Jahr 2011 verhängte die EU-Kommission gegen die Waschmittelhersteller Bußgelder in Millionen-Höhe. Henkel kam ohne Bußgeld davon, weil der Konzern das Kartell hatten auffliegen lassen und umfassend mit der EU zusammengearbeitet hatte.

Der Schlecker-Insolvenzverwalter hebt das Kartell-Vergehen nun auf zivilrechtliche Ebene. Die Drogeriemarkt-Kette hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet, 25.000 Mitarbeiter verloren ihren Job. Seither bemüht sich Arndt Geiwitz, überall Geld einzutreiben, um die Forderungen der Gläubiger, die sich auf eine Milliarde Euro belaufen, befriedigen zu können. Als nächstes wolle er auch gegen frühere Lieferanten wie Beiersdorf (Nivea), Erdal (Schuhcreme) oder L'Oréal (Kosmetik) vorgehen. Parallel dazu läuft eine Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Anton Schlecker, der sein Vermögen auf illegale Weise vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt haben soll.

(anh)
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