"Schwarzfahren darf sich nicht rechnen" Schwarzfahren soll bald 60 Euro Kosten

Berlin · Schwarzfahrer sollen künftig stärker zur Kasse gebeten werden: Schwarzfahren in Bussen und Bahnen wird wohl schon bald teurer werden. Ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" von 60 Euro statt der bisherigen 40 Euro soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

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Foto: rpo/Vassilios Katsogridakis

Das sieht ein Antrag Bayerns für die Bundesratssitzung am kommenden Freitag vor, dem der Verkehrsausschuss der Länderkammer bereits zugestimmt hat. Die Anhebung nach dann zwölf Jahren sei auch deshalb notwendig, da die "intendierte abschreckende Wirkung" dem aktuellen Betrag von 40 Euro "nicht mehr in dem erforderlichen Maße" zukomme. Nach Branchenangaben entgehen Nahverkehrsunternehmen jährlich bis zu 250 Millionen Euro Einnahmen durch Fahrgäste ohne gekauftes Ticket.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen fordert seit längerem eine Anhebung auf 60 Euro. Der Verkehrsausschuss des Bundesrats empfiehlt nun, die Vorlage für den Erlass einer entsprechenden Verordnung an die Bundesregierung zu leiten. Dies soll die Länderkammer am Freitag beschließen. Die Verkehrsminister der Länder haben sich bereits für eine Erhöhung ausgesprochen. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sie zu einer Bundesratsinitiative ermuntert.

"Schwarzfahren darf sich nicht rechnen", heißt es in der Begründung des Antrags. Zweck des erhöhten Entgelts sei es, Einnahmeausfälle für die Verkehrsunternehmen möglichst gering zu halten "und damit den sich tariftreu verhaltenden Fahrgast zu entlasten". Zu rechtfertigen sei eine Anhebung auch, da Fahrgäste wegen der Ausweitung vieler Verkehrsverbünde mit einem Ticket längere Strecken fahren könnten.

Nach Verbandsangaben fahren bundesweit etwa 3,5 Prozent der Fahrgäste schwarz. Zu den entgangenen Einnahmen kommen noch Kosten rund von 100 Millionen Euro für den Einsatz von Kontrolleuren. Fällig wird das "erhöhte Beförderungsentgelt", wenn ein Fahrgast sich kein gültiges Ticket beschafft hat oder ein solches nicht vorzeigen kann. Zur Kasse gebeten werden kann auch, wer einen Fahrausweis nicht entwertet.

Dabei sind die angestrebten 60 Euro ein Rahmenbetrag. Verkehrsanbieter können weiterhin kulant und nach Situation reagieren. Vor allem bei Ortsunkundigen, Kindern und älteren Menschen soll so weiterhin ein Auge zugedrückt werden können. Vermieden werden soll zudem, dass komplizierte Regeln bei der Tarifgestaltung und beim Ticketverkauf dazu führen, dass Kunden unabsichtlich schwarzfahren.

Zahlen und Fakten

Das umgangssprachlich Schwarzfahren genannte Vergehen heißt im Amtsdeutsch "Beförderungserschleichung". Zahlen und Fakten:

- Bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe drohen laut Paragraf 265a Strafgesetzbuch (Erschleichung von Leistungen)
demjenigen, der "die Beförderung durch ein Verkehrsmittel (...) in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten".

- Die "Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen" regelt, dass ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" fällig wird, wenn man in Bus und Bahn keinen gültigen Fahrschein vorzeigen kann.

- Die Polizeiliche Kriminalstatistik führt für 2013 insgesamt 238 547 (2012: 256 545) Anzeigen wegen Erschleichens von Leistungen auf.

- Bis zu 250 Millionen Euro entgehen Nahverkehrsunternehmen nach Branchenangeben bundesweit jährlich durch Fahrgäste ohne gekauftes Ticket. Das entspreche einer Schwarzfahrerquote von 3,5 Prozent.

- 1997 zog eine verurteilte Schwarzfahrerin sogar vor das Bundesverfassungsgericht, allerdings ohne Erfolg. Die Karlsruher Richter nahmen ihre Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.

(dpa)
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