Düsseldorf Schwere Gerichtsschlappe für Air Berlin

Düsseldorf · Im Streit um die sogenannten Codesharing-Flüge mit Etihad hat die Fluggesellschaft das Nachsehen. Ein Gericht untersagt beiden Airlines die gemeinsame Durchführung von 31 Strecken während des laufenden Winterflugplans.

Für Deutschlands zweitgrößte Fluggesellschaft hätte das Jahr 2015 wahrlich besser zu Ende gehen können. Doch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Braunschweig machte Air Berlin einen Strich durch die Rechnung. Die Richter untersagten der deutschen Fluggesellschaft und ihrer Partner-Airline Etihad das sogenannte Codesharing auf 31 Strecken.

Der etwas sperrige Begriff steht für ein Kooperationsmodell, bei dem sich zwei Fluggesellschaften einen Flug teilen - eine Airline nimmt Passagiere der anderen mit. Beide Partner bieten den Flug mit einer jeweils eigenen Flugnummer an. Dadurch können sie Flüge verkaufen, die sie selbst nicht betreiben, und so ihr Streckennetz erweitern sowie möglicherweise auch in neue Märkte vordringen. Passagiere erkennen Codeshare-Flüge am Vermerk "Operated by" oder "Wird durchgeführt von" verbunden mit dem Namen einer Airline, bei der sie nicht gebucht haben.

Mit den Codeshare-Flügen wollte Air Berlin einen zusätzlichen Umsatz von etwa 140 Millionen Euro im Jahr - in etwa so viel wie man an Luftverkehrssteuer bezahle. Das Bundesverkehrsministerium hält einen Teil der Flüge allerdings für rechtswidrig, Grundlage ist ein Luftverkehrsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten. Der Bund hatte die umstrittenen Gemeinschaftsflüge Ende Oktober "letztmalig und befristet bis zum 15. Januar 2016" erlaubt. Damit sollten Nachteile für Passagiere vermieden werden. Aus dem Unternehmen hatte es zuvor Warnungen vor einem Aus für die Airline gegeben, sollten die Flüge nicht genehmigt werden.

Etihad wollte das nicht auf sich sitzen lassen und eine Verlängerung der Erlaubnis zumindest bis zum Ende des Winterflugplans am 26. März 2016 durchsetzen. Doch genau mit diesem Anliegen scheiterte das Unternehmen nun in Braunschweig. In einer Erklärung heißt es, "die Voraussetzungen der erforderlichen Betriebsgenehmigung für die umstrittenen Flugstrecken" sei nicht erfüllt. Die 31 Strecken seien nicht von der zwischenstaatlichen Vereinbarung zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten erfasst. Etihad könnte nun gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

"Wir bedauern die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Braunschweig", erklärte Air Berlin am Nachmittag. "Für unsere Kunden entstehen dadurch keine Nachteile. Alle bisher gebuchten Codeshare-Flüge von Etihad Airways und Air Berlin werden wie geplant durchgeführt. Unser zukünftiger gemeinsamer Flugplan bleibt dadurch unverändert buchbar." Auch alle Flüge über Abu Dhabi hinaus in das weltweite Etihad Airways Netzwerk würden weiter gemeinsam vermarktet.

Wie das ganze konkret umgesetzt werde und wie viele zusätzliche Maschinen Air Berlin zum Einsatz kämen, sei derzeit noch nicht absehbar. "Sicher ist aber: Kunden, die einen von der Entscheidung betroffenen Air-Berlin-Flug gebucht haben, werden trotzdem mit uns fliegen", so ein Sprecher.

Etihad-Chef James Hogan hat wiederholt betont, dass die Codeshare-Flüge ein wesentlicher Grund für das Engagement der Araber in Berlin seien. "Es geht nicht um Etihad - die Vereinbarung ist elementarer Bestandteil der Sanierung von Air Berlin", sagte Hogan Ende Oktober in Abu Dhabi. "Etihad Airways steht weiterhin zu Air Berlin. Wir werden unseren Partner bei allen Schritten unterstützen", hieß es nun in einer gemeinsamen Presseerklärung.

(maxi)
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