Berlin Selbstanzeige wird für reuige Steuersünder teurer

Berlin · Die Bundesregierung verschärft die Voraussetzungen für eine Strafbefreiung von reuigen Steuerhinterziehern. Das geht aus dem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor. Unter anderem sind deutlich höhere Strafzuschläge als bisher vorgesehen. Außerdem müssen Steuerhinterzieher künftig für zehn statt nur für fünf Jahre reinen Tisch machen. Mit der Änderung zieht die Regierung die Konsequenzen aus der Aufdeckung etlicher Steuerhinterzieher wie Ex-Bayern-Präsident Hoeneß.

Der Gesetzentwurf basiert auf einer Einigung zwischen Bund und Ländern im Frühjahr. Es soll für Steuerhinterzieher deutlich teurer werden, einer Strafverfolgung zu entgehen. Bisher war eine strafbefreiende Selbstanzeige ohne Zahlung eines Geldbetrages bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 50 000 Euro möglich. Diese Grenze sinkt auf 25 000 Euro. Bis zu einer Hinterziehungssumme von 100 000 Euro wird nun ein Strafzuschlag von zehn Prozent fällig, der bis zu einer Million Euro auf 15 Prozent steigt. Bei darüber hinausgehenden Hinterziehungsbeträgen sind 20 Prozent fällig. Hinzu kommen Hinterziehungszinsen von sechs Prozent im Jahr. Bisher liegt der Strafzuschlag nur bei fünf Prozent.

Hat ein Steuerpflichtiger also 250 000 Euro für zehn Jahre hinterzogen, ist künftig ein Strafzuschlag von 15 Prozent oder 37 500 Euro fällig, hinzu kommen 150 000 Euro Zinsen. Bei 1,2 Millionen Euro wären es 240 000 Euro Zuschlag und damit das Vierfache von bisher und 720 000 Euro Zinsen. Damit wird der Zuschlag für schwere Fälle vervierfacht. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2015 greifen.

(rtr)
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