Berlin Gabriel will Bahn von Ökostrom-Kosten verschonen

Berlin · Der Energieminister hat Mehrkosten für große Bahnbetriebe vorerst aus seinem Gesetzentwurf gestrichen.

So sieht der ICE 3 aus
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Foto: dpa, dan lre

Die Deutsche Bahn und andere größere Bahnbetriebe können wieder hoffen, bei der Ökostromreform von Kürzungen ihrer Rabatte verschont zu bleiben. Im aktuellen Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sind im Vergleich zu früheren Versionen Einschnitte für bisher begünstigte Bahnbetriebe nicht mehr enthalten.

Gabriel hatte den Entwurf am Dienstagabend an Länder und Verbände geschickt. Sie haben nun bis zum 12. März Zeit, Änderungen vorzuschlagen. Das Kabinett soll den Entwurf am 9. April verabschieden. Das neue Gesetz soll bereits zum 1. August in Kraft treten. Gabriel will damit den Kostenanstieg bei der Ökostromförderung dämpfen. Zudem sollen Rabatte bei den Ökostrom-Kosten für energieintensive Unternehmen — zu denen auch die Bahnen gehören — deutlich gekürzt werden. Bürger und Wirtschaft zahlen über den Strompreis bereits etwa 23,5 Milliarden Euro jährlich, damit mehr Strom aus Wind, Sonne, Wasser und Biogas erzeugt wird.

Die Grünen warfen Gabriel vor, vor den Interessen der Bahn einzuknicken. "Bahnchef Grube hat ganze Arbeit geleistet", kritisierte Grünen-Experte Oliver Krischer. Ein Sprecher Gabriels hielt dagegen: "Es handelt sich keineswegs um eine Kehrtwende." Alles sei weiterhin im Fluss, einige Punkte der Reform müssten noch zwischen den beteiligten Ministerien geklärt werden. Die Einschnitte für die Bahn könnten am Ende auch wieder im Gesetzentwurf stehen, so der Sprecher.

Verkehrspolitiker und Grube hatten vor höheren Ticketpreisen für Kunden von Bahn, Straßen- und U-Bahnen gewarnt, falls die Pläne unverändert blieben. Die möglichen zusätzlichen Belastungen allein für den Staatskonzern Bahn sollen sich auf rund 800 Millionen Euro bis 2018 belaufen. Sollte der Gesetzentwurf bei den Bahn-Rabatten nun so bleiben, wie er ist, wären große Verkehrsunternehmen weiterhin weitgehend von der Ökostrom-Umlage befreit, während kleine Verkehrsbetriebe die volle Umlage zahlen müssen. Betriebe, die mehr als zehn Gigawattstunden im Jahr verbrauchen, müssen bisher nur 0,05 Cent pro Kilowattstunde Strom zahlen. Alle Verkehrsbetriebe unter diesem Schwellenwert zahlen — wie die Bürger auch — die volle EEG-Umlage von 6,24 Cent pro Kilowattstunde.

(mar)
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