EuGH-Urteil zum Farb-Streit Sparkassen sehen sich im Kampf um "Rot" gestärkt

Luxemburg · Streit um Farben: Die deutschen Sparkassen und die spanische Bank Santander ringen um ein Rot. Langenscheidt kämpft währenddessen um sein Gelb. Der EU-Gerichtshof hat im Farbenstreit nun einige Linien vorgegeben.

 Das "Verkehrsrot" der Sparkassen - die Santander-Bank will es auch nutzen.

Das "Verkehrsrot" der Sparkassen - die Santander-Bank will es auch nutzen.

Foto: Sparkasse Krefeld

Im jahrelangen Streit um die Farbe Rot als Marke sehen sich die deutschen Sparkassen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gestärkt. Das Gericht bestätigte am Donnerstag in Luxemburg, dass ein Unternehmen sich eine konturlose Farbe grundsätzlich als Marke schützen lassen kann. Die Sparkassen müssen demnach belegen, dass eine große Mehrheit der Verbraucher den verwendeten Farbton "Verkehrsrot" im Finanzbereich als Kennzeichen der Sparkassen verstehe - auch wenn er ohne das klassische Sparkassen-S erscheine.

Dies müsse nun im Einzelfall geprüft werden, entschieden die Richter und verwiesen die beiden Klagen zurück an das Bundespatentgericht (Rechtssachen C-217/13 und C-218/13).

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sieht sich als Gewinner in dem Rechtsstreit und geht davon aus, dass die Konkurrenz vor dem Bundespatentgericht verlieren wird. Der EuGH habe die Position der Sparkassen deutlich gestärkt. "Er hat entschieden, dass national keine zu hohen Hürden für die Zuordnung einer Farbmarke gestellt werden dürfen", schrieb der Verband.

2007 hatte das Deutsche Patent- und Markenamt die Farbe Rot des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes als Marke registriert. Die Sparkassen verwenden das Signalrot mit der Bezeichnung HKS 13 seit 1972 als einheitliche Geschäftsfarbe. Dagegen wandte sich der Konkurrent, die spanische Bank Santander, die ein fast identisches Rot (HKS 14) nutzt. Santander beantragte die Löschung der Marke und klagte gegen die Ablehnung. Die Spanier sehen das Urteil deutlich skeptischer als die Sparkassen: Der DSGV müsse nun erst einmal belegen, dass die Farbmarke unterscheidungskräftig sei, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit.

"Das Spiel bleibt offen"

Ob das Bundespatentgericht wirklich zugunsten der deutschen Sparkassen entscheiden wird, ist laut Experten keineswegs sicher. "Das Spiel bleibt offen", sagt der Markenrechts-Anwalt Jens Matthes von der Kanzlei Allen & Overy LLP in Frankfurt. "Der DSGV hat einen Etappensieg errungen in der Bestrebung, seine rote Marke aufrecht zu erhalten. Das heutige Urteil lässt aber offen, ob sich der DSGV im Löschungsverfahren durchsetzen wird."

Die Luxemburger Richter gaben in ihrem Urteil zum Sparkassen-Rot die generellen Linien vor. So gelten als Kriterien für den Schutz einer Marke etwa Umfragen unter Verbrauchern zum Wiedererkennungswert, aber auch der Marktanteil, die Dauer der Nutzung, die geografische Verbreitung und der Werbeaufwand des Unternehmens.

Der EU-Gerichtshof entschied, dass es bei Umfragen zu der Frage, wie viele Verbraucher die Farbe als Zeichen eines bestimmten Unternehmens verstehen, keine pauschale Schwelle von 70 Prozent geben dürfe. Dies stützt die Position der Sparkassen, die belegen konnten, dass 67,9 Prozent der deutschen Verbraucher das Rot im Bankenwesen eindeutig den Sparkassen zuweisen. Die Anwälte des Klägers Santander hatten dagegen argumentiert, Blau und Rot seien die häufigsten Farben für Banken - Rot werde nicht in besonderer Weise mit den deutschen Sparkassen in Verbindung gebracht.

Unternehmen lassen sich häufig ihre Marken schützen, um Nachahmung von Konkurrenten zu verhindern. Der Markenschutz umfasst nicht nur den Namen, sondern kann auch für Buchstaben, Farben oder Töne gelten.
So hat sich auch der Verlag Langenscheidt 2010 die Farbmarke "Gelb" für seine zweisprachigen Wörterbücher in Printform eintragen lassen.

Und auch hier gibt es Streit: Nach Ansicht Langenscheidts verletzt der Konkurrent Rosetta Stone die Markenrechte des Verlags, weil er ebenfalls einen gelben Farbton verwendet. Nun will der Verlag den Schutz seines Gelb vor dem Bundesgerichtshof durchsetzen.

Der Verlag hatte gegen Rosetta Stone - den Hersteller einer Sprachlernsoftware - bereits 2012 vor dem Oberlandesgericht Köln recht bekommen: Aus Verbrauchersicht seien sich die Produkte und Farbtöne sehr ähnlich, hieß es. Potenzielle Käufer könnten daher der irrigen Ansicht sein, die Sprachsoftware stamme von Langenscheidt.
Rosetta Stone ging in Revision. Auch Verlage wie Duden verwendeten für ihre Produkte Gelb, argumentierte die Anwältin des Unternehmens, Cornelie von Gierke. Der Ausgang des Verfahrens ist offen.

(dpa)
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