Berlin SPD setzt sich bei Leiharbeit durch

Berlin · Der Gesetzentwurf von Ministerin Nahles geht unverändert an die Ressorts.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ist bei der umstrittenen Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen einen wichtigen Schritt vorangekommen: Die CSU hat ihren Widerstand gegen den bereits seit Wochen vorliegenden Gesetzentwurf von Nahles vorerst aufgegeben, so dass der Entwurf nun unverändert in die Abstimmung mit den anderen Ministerien gehen kann. Das Kabinett soll ihn noch vor der Sommerpause im Juli billigen. Der Entwurf sieht im Kern vor, dass Leiharbeiter nur noch höchstens 18 Monate in einem Betrieb eingesetzt werden dürfen, damit sie kein Stammpersonal verdrängen. Zudem sollen die Zeitarbeiter spätestens nach neun Monaten denselben Lohn erhalten wie vergleichbare Stammkräfte.

Die SPD hatte die Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen im Koalitionsvertrag durchgesetzt, um Lohndumping zu bekämpfen. Denn Leiharbeit und Werkverträge werden als Instrumente gesehen, mit denen Arbeitnehmer zu geringeren Preisen beschäftigt werden können als in regulären Arbeitsverhältnissen. Werkverträge gibt es häufig im Handwerk: Jemand bestellt eine Leistung, die ein einzelner Werkunternehmer in dessen Haus oder Betrieb erfüllt. Dafür erhält er einen so genannten Werklohn.

Nach massiver Kritik der Arbeitgeberverbände hatte Nahles ihren ursprünglichen Gesetzentwurf bereits im Februar entschärft. Mit einem umfassenden Kriterienkatalog wollte die Ministerin im ersten Entwurf definieren, was ein zulässiger Werkvertrag ist und was nicht. Damit wollte sie Werkverträge besser von regulären Arbeitsverträgen und von Scheinselbstständigkeit abgrenzen. Der neue Entwurf, der nun in die Ressortabstimmung geht, enthält nur noch eine allgemein formulierte Definition des Arbeitnehmerbegriffs.

Die CSU hatte jedoch weiteren Nachbesserungsbedarf bei der Leiharbeit angemeldet, weil die Arbeitgeber auch damit nicht zufrieden waren. So will Nahles etwa verbieten, dass Leiharbeiter als Streikbrecher eingesetzt werden können, was die CSU ablehnt. Dass der Gesetzentwurf trotz der Widerstände in die Ressortabstimmung gehen kann, bedeutet nicht, dass er nicht noch geändert wird. Das Thema Leiharbeit werde Gegenstand eines weiteren Spitzentreffens der Koalition, hieß es. Zudem dürfte der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren noch geändert werden.

(mar)
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