Düsseldorf Stahl: IG Metall will fünf Prozent

Düsseldorf · Die Gewerkschaft fordert zudem mehr Mitsprache bei den Werkverträgen.

Die IG Metall ist mit einer hohen Forderung in die Tarifverhandlungen für die Eisen- und Stahlindustrie gestartet. Fünf Prozent mehr Lohn verlangt die Gewerkschaft für die 75 000 Beschäftigten von Konzernen wie ThyssenKrupp, Salzgitter oder ArcelorMittal. Knut Giesler, Verhandlungsführer und Vorsitzender des IG Metall-Bezirks NRW, räumte zwar ein, dass die wirtschaftliche Situation der Unternehmen schwierig sei und die Firmen insbesondere mit rückläufigen Erzeugerpreisen zu kämpfen hätten. Die Gewerkschaft rechne jedoch mit einer positiven Entwicklung für die kommenden Monate. Allein im ersten Quartal sei die Rohstahlerzeugung gegenüber dem Vorjahresquartal um 4,3 Prozent höher ausgefallen.

"Eine Tarifrunde ist zudem kein Blick in den Rückspiegel: Da richtet sich der Blick auf die Frontscheibe, und da sieht es so aus, als sei die Autobahn frei", so Giesler.

Der Verhandlungsführer rechnet mit einer Inflationsrate von 1,5 Prozent im laufenden Jahr und einer um rund ein Prozent höheren Produktivität. Daraus ergebe sich ein "verteilungsneutraler Spielraum" von 2,5 Prozent. "Die übrigen 2,5 Prozent dienen der Ankurbelung der Binnennachfrage." Zudem sollen die Ausbildungsvergütungen unabhängig vom Ausbildungsjahr um 45 Euro monatlich steigen.

Neben höheren Löhnen will die IG Metall auch das Thema Werkverträge angehen. "Etwa ein Drittel aller Arbeitsstunden in den Stahlunternehmen wird inzwischen von Werkvertrags-Arbeitern erbracht", so Giesler. Er schätzt, dass zwischen 15 000 und 20 000 Menschen per Werkvertrag in der Branche beschäftigt werden.

Die Gewerkschaft lehnen Werkverträge nicht grundsätzlich ab - etwa wenn es um Bauarbeiten gehe. Auch fordert sie kein allgemeines Vetorecht des Betriebsrats über einen Einsatz von Werkverträgen. Vielmehr verlangt die IG Metall einheitliche Tarifstandards, Mindestlöhne und feste Arbeitszeiten. Der Betriebsrat solle deren Einhaltung kontrollieren. Verstoße ein Unternehmen gegen die Standards, soll die Firma bei künftigen Aufträgen nicht mehr berücksichtigt werden.

(RP)
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