Berlin Steuererklärung nur per Mausklick

Berlin · Spätestens ab 2022 sollen Arbeitnehmer nichts mehr in Papierform abgeben.

Die Steuererklärung auf Papier soll spätestens 2022 Geschichte sein: Die Bundesregierung treibt die Digitalisierung der Besteuerungsverfahren voran. Im ersten Halbjahr sollen Bundestag und Bundesrat ein entsprechendes Gesetz verabschieden, dass 2017 in Kraft treten könnte. Danach können die Finanzämter den Großteil der Steuererklärungen künftig vollautomatisch bearbeiten. Nur noch ein kleiner Teil - wenn Steuerpflichtige Nachprüfungen wünschen oder in komplizierten Einzelfällen - soll künftig manuell abgewickelt werden.

Das "Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" hat einen unauffälligen bürokratischen Titel, bedeutet aber eine kleine Revolution vor allem für Millionen normale Arbeitnehmer und Rentner: Sie sollen ihre jährliche Steuererklärung künftig einfach per Mausklick ans Finanzamt übermitteln, der Steuerbescheid kommt ebenfalls digital zurück. Bisher wird erst die Hälfte aller Erklärungen digital abgewickelt. Ab 2017 will das Finanzamt Belege gar nicht mehr sehen - es sei denn, es fordert sie explizit an. Steuerpflichtige müssen die Belege also aufheben, aber nicht mehr mit der Erklärung abgeben.

Von Steuerberatern erstellte Steuererklärungen müssen Steuerpflichtige künftig generell erst bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres abgeben - alle bisher üblichen Fristen gibt es ab 2017 nicht mehr. Dann entfallen auch zeitaufwändige Fristverlängerungsverfahren. Die Regeln für Verspätungszuschläge werden allerdings schärfer.

Die Steuerberater sind nicht mit allen Neuregelungen zufrieden: Sie stört insbesondere, dass für vorab angeforderte Steuererklärungen, die im Einzelfall weiterhin möglich sind, künftig nur noch eine Bearbeitungsfrist von drei Monaten gelten soll. Die Bundessteuerberaterkammer fordert, dass die Frist verlängert wird und Strafen entfallen. Zudem verlangt sie, dass die Finanzämter die Steuererklärungen elektronisch mit automatischer Abweichungsanalyse rückübermitteln, damit der Steuerpflichtige eine ausreichende Überprüfungsmöglichkeit hat.

Für Betriebe gilt die Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen schon länger. Man erhoffe sich aber von dem neuen Gesetz für Arbeitnehmer indirekte positive Effekte, denn die hätten dann früher Rechtssicherheit. Zudem werde die Verwaltung insgesamt kostengünstiger, hieß es in einer Stellungnahme der acht Spitzenverbände der Wirtschaft.

(mar)
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