Vier Tage lang wollen die Piloten von Lufthansa und Germanwings ab Montag streiken. Verspätungen und Flugausfälle sind programmiert. Passagiere müssen deshalb aber nicht unbedingt stundenlang auf dem Flughafen herumsitzen.
UMBUCHUNG: Während des Streiks versucht die Lufthansa betroffene Passagiere auf alternative Flüge umzubuchen. Bei Zielen in Deutschland können Fluggäste ihren Flugschein am Ticketschalter auch gegen einen Reisegutschein der Deutschen Bahn eintauschen. Eine spätere Erstattung des Bahntickets ist ebenso möglich, dafür muss der Kunde einen Kaufbeleg für das Flugticket einreichen. Wer fürchtet, dass sein schon gebuchter Lufthansa-Flug zwischen dem 22. und 25. Februar ausfällt und nun seine Reisepläne ändern will, kann schon jetzt kostenlos einen anderen Flug mit gleichem Start und Ziel wählen. Das neue Reisedatum muss aber vor dem 31. März liegen.
STORNIERUNG:Wessen Flug wegen des Streiks gestrichen wird, kann ihn am Flughafenschalter oder auch von zu Hause aus stornieren und bekommt dann sein Geld zurück - entweder von der Lufthansa oder vom Reisebüro, das das Ticket verkauft hat. Die Lufthansa listet ausgefallene und verspätete Flüge im Internet unter lufthansa.com (Ankunft und Abflug) auf. Informationen erhalten Fluggäste auch unter der kostenlosen Rufnummer 0800-8506070.
LEISTUNGEN BEI VERSPÄTUNG: Ab zwei Stunden Verspätung haben Fluggäste laut EU-Verordnung Anspruch auf Betreuungsleistungen, also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Diese Wartezeit gilt für Flüge bis zu 1500 Kilometern. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden Warten, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere eine Erstattung des Flugpreises verlangen.
ENTSCHÄDIGUNG: Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung bis 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Die Lufthansa wertet Streiks aber wie miserables Wetter als außergewöhnlichen Umstand. Eine Entschädigung zahlt sie deshalb nicht.
Auch wenn ein Flug absehbar große Verspätung hat, sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugszeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst