GDL zahlt für Mitglieder im Ausstand: Streikkasse gut gefüllt
VON YVONNE STOCK - zuletzt aktualisiert: 16.11.2007 - 17:42Düsseldorf (RPO). Für die Bahn ist der Streik der Lokführer richtig teuer. Für nicht transportierte Güter erhält sie von den Firmen kein Geld und für nicht fahrende Regionalzüge frieren die Bundesländer ihre Zuschüsse ein. Aber auch die Gewerkschaft kostet der Streik täglich Tausende Euro.
Ein streikender Arbeitnehmer bekommt kein Gehalt und erhält deshalb einen Beitrag aus der Streikkasse der Gewerkschaft. Diese wird mit den Mitgliedsbeiträgen gefüllt. Ein Gewerkschaftsmitglied zahlt ein Prozent seines Bruttolohns pro Monat. Da die Lokomotivführer durchschnittlich ohne Zulagen zwischen 1970 und 2142 Euro verdienen, sind das rund 20 Euro pro Monat.
In der GDL sind nach Angaben des Institutes der deutschen Wirtschaft (IW) rund 6000 Lokführer, die streiken dürfen. Wenn diese komplett in den Ausstand treten, dann kostet ein zweiwöchiger Streik stolze fünf Millionen Euro. Wenn nur die Hälfte in den Ausstand tritt, dann reicht die Kasse für zwölf Wochen, sagte IW-Mitarbeiter Hagen Lesch der “Bild“-Zeitung. Demnach geht er davon aus, dass die GDL-Streikkasse mit 15 Millionen Euro gefüllt ist.
Beamte und "Transnet"-Mitglieder dürfen nicht streiken
Jedes Mitglied erhält in der Regel etwas mehr als zwei Monatsbeiträge pro Tag als Streikgeld. Dieses Geld ist im Gegensatz zum Gehalt nicht steuerpflichtig. Alle streikenden Zugführer, die keine Mitglieder der GDL sind, bekommen auch kein Streikgeld. Verbeamtete Lokomotivführer dürfen grundsätzlich nicht streiken, Mitglieder der anderen Gewerkschaft „Transnet“ dürfen momentan keinen Arbeitskampf führen.
Denn die Gewerkschaften „Transnet“ und „GDBA“ (Gewerkschaft Deutscher Bundesbahnbeamten und Anwärter) haben im Sommer einen Tarifvertrag mit der Bahn abgeschlossen, der unter anderem eine Lohnerhöhung von 4,5 Prozent vorsieht. Damit besteht für sie eine Friedenspflicht. Diese verbietet den Arbeitnehmern während der Laufzeit eines Tarifvertrages zu streiken.
Mitglieder müssen sich in Streiklisten eintragen
Die Bahn versucht ihren Notfahrplan deshalb mit den „Transnet“-Mitgliedern und den verbeamteten Lokomotivführern und den nicht streikenden GDL-Mitgliedern aufrecht zu halten. Denn die GDL kann ihre Mitglieder nicht zwingen am Arbeitskampf teilzunehmen. Sie spricht dann von „Streikbrechern“.
Während des Arbeitskampfes richtet die Gewerkschaft Streiklokale ein. Dort schieben immer einige Mitglieder Streikwache. Dafür wird ein Schichtbetrieb eingerichtet und von allen streikenden Mitgliedern wird erwartet, dass sie daran teilnehmen. In dem Streikokal liegt dann auch die Streikliste aus. In diese muss sich jedes Mitglied eintragen, dass sich im Ausstand befindet, damit es seinen Anspruch auf das Streikgeld geltend machen kann. Wer Geld haben will, kann also während des Streiks keinen Sonderurlaub einlegen.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum
