Karlsruhe Streit um Ikea-Bett: Designer erzielt Teilsieg vor BGH

Karlsruhe · Hohes Kopfteil, gerade Linien, schnörkelloses Design: Das Modell "Malm" ist ein Klassiker unter den Ikea-Betten. Geht es nach dem Frankfurter Designer und Architekten Philipp Mainzer, hätte "Malm" allerdings nie Einzug halten dürfen in die deutschen Filialen des schwedischen Möbelkonzerns. Denn "Malm", das bestreitet auch Ikea nicht, gleicht Mainzers Bett "Mo" wie ein Ei dem anderen. Und der 47-Jährige ist überzeugt: "Mo" war zuerst da. Ein Betten-Krieg, der inzwischen die Justiz bis hinauf zum Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. In den Vorinstanzen hatten die Gerichte Mainzers Klage abgewiesen. Aber in Karlsruhe läuft es gut für den Designer, das gestrige Urteil gibt ihm wieder Hoffnung: Der Prozess geht weiter, die Sache muss neu verhandelt werden (Az.: I ZR 9/16).

Die Geschichte beginnt schon vor etlichen Jahren, 2002 spätestens. 1995 hat Mainzer die Möbelmarke e15 mitbegründet. Für die Kollektion entwirft er das Bett "Mo". Mitte Juli 2002 lässt er sein Design beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen. Später wird im Streit mit Ikea noch nachträglich registriert, dass er sein Bett bereits im Januar auf einer Möbelmesse in Köln gezeigt hat.

Vor Gericht hat Ikea zu belegen versucht, dass "Malm" parallel zu "Mo" und völlig unabhängig davon entstanden ist. Zwar startete der Vertrieb von "Malm" in Deutschland erst 2003. Ikea verweist aber auf das sehr ähnliche Vorgänger-Modell "Bergen" - davon seien die ersten Exemplare schon im Frühjahr 2002 an deutsche Filialen gegangen. Im August 2002 wird "Bergen" im Ikea-Katalog 2003 beworben.

Diese Strategie bringt jetzt aber der BGH zum Einsturz. Die Richter lassen allein Vorbereitungen in Deutschland gelten, keine in Schweden. Und schon hat Mainzer wieder die Nase vorn. Nun hängt alles davon ab, wie das Düsseldorfer Gericht entscheiden wird.

(dpa)
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