Berlin Strengere Regeln für Leiharbeiter-Einsatz

Berlin · Unternehmen wird es künftig erschwert, Leiharbeiter als billige Arbeitskräfte dauerhaft auszunutzen. Der Bundestag verabschiedete ein Gesetz von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen. Dieser kam zuletzt vor allem in der Automobilindustrie, in der Fleischereibranche und in der Werftindustrie vor. Diese Wirtschaftszweige hatten über Jahre praktisch im Zwei-Klassen-System Leiharbeiter beschäftigt und damit die Lohnkosten gedrückt.

Das Gesetz sieht nun eine grundsätzliche Höchstverleihdauer von 18 Monaten vor. Zudem sollen Leiharbeiter künftig nach spätestens neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten. Ausnahmen sind möglich, wenn der Arbeitgeber bereits deutlich vorher, und zwar ab der sechsten Beschäftigungswoche, einen aufwachsenden Zuschlag zum Tariflohn in der Zeitarbeit zahlt. Die Angleichung könne dann auf 15 Monate gestreckt werden. Damit soll verhindert werden, dass Leiharbeitsverhältnisse wegen eines absehbar abrupt steigenden Lohnes beendet werden, kurz bevor die Gleichbezahlung greift.

Grundsätzlich sollen über Zeitarbeit Auftragsspitzen und unerwartete Personalengpässe aufgefangen werden können. Zugleich soll aber vermieden werden, dass sie als Lohndumping instrumentalisiert wird. Allerdings nahm die Zahl der Leiharbeiter in Deutschland zuletzt auf rund eine Million zu.

Die IG Metall begrüßte das Gesetz im Grundsatz. Allerdings habe man sich mehr Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte erhofft, sagte Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall. Aus Sicht des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall wäre das Gesetz nicht nötig gewesen. Man akzeptiere aber die vorliegende Regelung, sagte Hauptgeschäftsführer Oliver Zander. Auch der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen nannte das Gesetz überflüssig. DGB-Chef Reiner Hoffmann sprach dagegen von einer überfälligen Regelung: "Positiv ist, dass Leiharbeiter nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen."

(dpa)
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