Karlsruhe Tag der Wahrheit für EZB-Chef Mario Draghi

Karlsruhe · Karlsruhe entscheidet heute, ob die Notenbank mit ihrem Anleihen-Ankauf ihre Kompetenzen überschritten hat.

War eine der wichtigsten Entscheidungen der Europäischen Zentralbank (EZB) im Kampf gegen die Schuldenkrise vereinbar mit dem Grundgesetz? Das Verfassungsgericht urteilt heute, ob die EZB 2012 mit ihrem Beschluss, notfalls unbegrenzt Anleihen einzelner Euro-Staaten zu kaufen, ihr geldpolitisches Mandat überschritten hat. Das sogenannte OMT-Programm ("Outright Monetray Transaction") trug nach Meinung von Experten zur Entschärfung der Staatsschuldenkrise bei, obwohl es nie umgesetzt wurde. Doch schon durch die Ankündigung, unbegrenzt Anleihen von Krisenstaaten wie Italien oder Spanien zu kaufen, hatte die EZB die Lage beruhigt - und in Deutschland Kläger wie Peter Gauweiler auf den Plan gerufen.

Die Richter stehen vor einer schweren Entscheidung: Denn sie hatten vor zwei Jahren noch die Auffassung vertreten, dass OMT-Käufe gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoßen. Sollten sie jetzt das Programm als verfassungswidrig einstufen, würde viel europäisches Porzellan zerschlagen. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte 2015 der EZB in seinem Urteil bereits grünes Licht für OMT ausgestellt. Ein offener Konflikt mit den Luxemburger Gericht wäre deshalb die Folge. "Wenn es dazu kommt, könnte das Verfassungsgericht deutschen Institutionen wie dem Bundestag und der Bundesbank vorschreiben, auf eine Aufgabe des OMT-Programms hinzuwirken", sagt Johannes Mayr von der Bayerischen Landesbank. Dass dies geschehen wird, glaubt der Experte allerdings nicht. Der EuGH sei schon auf die Bedenken des Verfassungsgerichts eingegangen, indem er für OMT bestimmte Auflagen genannt habe.

Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe im Februar signalisierte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle, dass ein scharfer Bruch mit dem EuGH vermieden werden soll.

(rtr)
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