Karlsruhe Telekom-Anleger scheitern vor dem Bundesgerichtshof

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof hat die Anlegerschutzklagen zum zweiten Börsengang der Telekom endgültig abgelehnt. Der Börsenprospekt aus dem Jahr 1999 habe keine wesentlichen Fehler enthalten, entschieden die Richter. Nach Angaben der Musterkläger-Kanzlei Tilp sind einige Dutzend Kläger betroffen, die zusammen knapp 1,2 Millionen Euro verloren hätten. Damit endet der Prozess anders als die größere Auseinandersetzung um den dritten Börsengang ein Jahr später. Hier können sich 16.000 Kleinaktionäre oder ihre Erben noch Hoffnung auf Schadenersatz für Kursverluste von 80 Millionen Euro machen.

Die Bundesrichter hatten in diesem Fall einen schweren Prospektfehler im Zusammenhang mit dem US-Mobilfunker Sprint festgestellt. Dieser Deal hat 1999 keine Rolle gespielt. Gleichwohl muss auch hier noch einmal der BGH ran, nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden hat, dass die Anlageentscheidung der Kläger individuell überprüft werden müsse. Dagegen hat Tilp Rechtsbeschwerde eingelegt.

(dpa)
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