Ex-Arcandor-Chef Middelhoffs Familie muss 895.000 Euro Kaution zahlen

Essen · Das Landgericht Essen hat bekanntgegeben, warum der frühere Arcandor-Chef Thomas Middelhoff aus der Untersuchungshaft kommen kann und welche Auflagen er erfüllen muss, um frei zu kommen.

Managerabstürze: Middelhoff, Homm, Zumwinkel
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Laut der Erklärung hat die Autoimmunkrankheit des 61-jährigen zwar nicht dazu geführt, dass er haftunfähig ist, aber das Gericht sieht Middelhoff als so angeschlagen an, dass die Fluchtgefahr deutlich gesunken ist. Der "Fluchtanreiz" sei aktuell "gemindert", heißt, es, " weil Herr Dr. Middelhoff derzeit erkrankt sei und regelmäßig ärztlich behandelt werden" müsse. "Hinzu komme", erklärt das Gericht, "dass die zu erwartende Reststrafe durch die rund fünf Monate andauernde Untersuchungshaft inzwischen deutlich geringer" sei. Gemeint ist, dass Middelhoff nach dem Urteil im November zwar sofort in Haft kam, weil man eine Flucht angesichts der verhängten Haftstrafe von drei Jahren befürchtete, aber laut Strafgesetzbuch kann er als erstmals verurteilter Täter bereits nach der Hälfte der Haftzeit entlassen werden. Das bedeutet: Die Reststrafe, der er durch Flucht entgehen würde, wäre nur noch etwas mehr als ein Jahr -. sofern die Strafe von drei Jahren bei der Berufung überhaupt Bestand hat.

Als Auflagen muss Middelhoff 895.000 Euro an Kaution zahlen — da er Insolvenz erklärt hat, können laut Gericht auch seine Familie oder Freunde oder andere Personen das Geld bereitstellen. Der verurteilte Ex-Topmanager muss sich regelmäßig bei der Polizei melden, muss seine Reisepässe abgeben und darf Deutschland nicht ohne Genehmigung des Gerichtes verlassen.

Das Gericht stellt ausdrücklich fest, es gäbe keinerlei Hinweise, dass Middelhoff seine Krankheit bekommen habe, weil man ihn am Anfang der Haft wegen vermuteten Selbstmordgefahr sehr eng beobachtete. Dazu hat die Landesregierung in einem Bericht für den Landtag, der unserer Redaktion vorliegt, auch erklärt, es stimme zwar, dass man alle 15 Minuten durch eine Luke in Middehoffs Zelle geschaut habe, aber dies sei "geräuschlos" geschehen und Middelhoff habe mehrfach abgelehnt, in einem Gemeinschaftshaftraum zu kommen, damit er nicht mehr kontrolliert werden muss. Seine Anwälte hatten seine Haftbedingungen dagegen als folterähnlich beschrieben, weil er mehrere Wochen lang angeblich alle 15 Minuten in der Nacht aufgeweckt worden sein.

Der frühere Chef des inzwischen pleite gegangenen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor war am 14. November vom Essener Landgericht wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt und noch im Gerichtssaal verhaftet worden. Der Bundesgerichtshof wird wohl erst in Monaten über seine Revision entscheiden.Middelhoff sah sich stets als unschuldig.

(kwy)
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