Düsseldorf Haftprüfungstermin für Middelhoff

Düsseldorf · Zeitgleich rückt ein Urteil im Zivilprozess mit Sal. Oppenheim in weite Ferne.

Das Landgericht Essen hat im Fall des Ex-Spitzenmanagers Thomas Middelhoff einen Haftprüfungstermin anberaumt. Die Richter hüllten sich über Ort und Zeit aber in Schweigen. Der Termin werde kurzfristig mit Middelhoff und seinen Anwälten stattfinden, sagte ein Sprecher. Der Ex-Chef des früheren Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor dringt nach knapp fünfmonatigem Gefängnisaufenthalt erneut auf Entlassung aus der Untersuchungshaft.

Seine Anwälte hatten am Mittwoch mitgeteilt, Middelhoff beantrage aus gesundheitlichen Gründen Haftprüfung. Er befinde sich in der Universitätsklinik Essen. Die Ärzte gingen von einer seltenen Autoimmunerkrankung aus, die sich in der Haft verschlimmert habe. "Der über Wochen praktizierte und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gerechtfertigte Schlafentzug in der JVA Essen und die sodann eingetretene gravierende und nur unzulänglich behandelte Autoimmunerkrankung liegen in der Verantwortung der Justiz", so die Anwälte.

Middelhoff, der vergangene Woche Privatinsolvenz anmeldete, war Mitte November vom Landgericht Essen wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt und noch im Gerichtssaal festgenommen worden.

Unterdessen rückt in dem Kölner Zivilprozess, den der Ex-Arcandor-Manager und das Bankhaus Sal. Oppenheim führen, ein Urteil in weite Ferne. Middelhoff fordert gut 100 Millionen Euro von der Bank. Doch wegen seiner Privatinsolvenz sei das Verfahren nach der Zivilprozessordnung unterbrochen worden, teilte das Landgericht gestern mit. Der einstige Arcandor-Chef verlangt von seiner früheren Hausbank Schadenersatz, weil er bei der Anlage in mehrere Fonds falsch beraten worden sei. Sal. Oppenheim wiederum fordert mehr als 100 Millionen Euro von Middelhoff im Rahmen einer Widerklage. Der Manager habe Darlehen nicht zurückgezahlt.

Wie es nun weitergeht, ist offen. Eine Gerichtssprecherin erklärte, laut Zivilprozessordnung sei es auch möglich, dass der vorläufige Insolvenzverwalter eine Fortsetzung des Verfahrens beantrage.

(rtr/dpa)
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