Essen Middelhoff legt Haftbeschwerde ein

Essen · Ob der Manager aus dem Gefängnis kommt, entscheidet das OLG Hamm.

Seit zwölf Tagen sitzt der frühere Arcandor-Chef Thomas Middelhoff in Untersuchungshaft. Und nachdem zwei Anläufe gescheitert sind, die zuständige Kammer am Landgericht Essen zur Aussetzung des Haftbefehls zu bewegen, versuchen es Middelhoffs Anwälte auf dem vermutlich letzten denkbaren Weg: Sie haben Haftbeschwerde eingelegt.

Darüber muss nun ein weiteres Mal das Essener Gericht entscheiden. Und wenn es seine Einschätzung beibehält, dass Thomas Middelhoff in Untersuchungshaft bleiben sollte, dann wird die Beschwerde an das Oberlandesgericht Hamm als letzte Instanz weitergeleitet. Mit einer Entscheidung wird allerdings frühestens Ende dieser, möglicherweise auch erst Anfang nächster Woche gerechnet.

Middelhoff war vor knapp zwei Wochen vom Landgericht Essen wegen Untreue in 27 und Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Es ging um Privatflüge mit Charterjets und Hubschraubern sowie eine Festschrift für den früheren Bertelsmann-Chef Mark Wössner, die Middelhoff über Arcandor abgerechnet hat. So hat er Arcandor laut Urteil einen Schaden von 500 000 Euro zugefügt.

In der vom Gericht verhängten Höhe kann eine Haftstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Und da das Gericht bei Middelhoff eine Fluchtgefahr sah, wurde er noch im Gerichtssaal festgenommen. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Eine Kautionszahlung, über die der Inhaftierte möglicherweise die zwischenzeitliche Freilassung hätte erreichen können, hat Middelhoff nicht angeboten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Middelhoffs Anwälte eine Revision vor dem Bundesgerichtshof beantragt haben. Dort wird nicht direkt die Schuldfrage geprüft, sondern die Frage, ob dem Gericht rechtliche Fehler unterlaufen sind, die eine Neuauflage erforderlich machen könnten.

(RP)
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