Rechenbeispiele Trotz Steuerreform werden Bürger nicht entlastet

Düsseldorf · Der Bund der Steuerzahler hat für vier Musterhaushalte aus der Region die Abgabenlast berechnet. Die kleine Steuersenkung wird oft aufgezehrt durch höhere Sozialabgaben.

Rechenbeispiele: Trotz Steuerreform werden Bürger nicht entlastet
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In den nächsten Tagen erhalten Arbeitnehmer die erste Lohnabrechnung für 2017. Und nach Finanzminister Wolfgang Schäuble können sie sich auf eine Entlastung freuen. Schließlich steigen Grundfreibetrag und Kindergeld, die kalte Progression wird etwas korrigiert. Von kalter Progression spricht man, wenn die inflationsbedingte Lohnerhöhung aufgezehrt wird durch eine überproportionale Steuerzahlung. Doch Schäuble selbst hat vor Euphorie gewarnt und von "begrenzter Wirkung" der Reform gesprochen. In der Tat: Betrachtet man alle Abgaben, bleibt an Entlastung wenig übrig. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung, die Volker Stern vom Bund der Steuerzahler für unsere Redaktion gemacht hat. "Per saldo bleibt die prozentuale Gesamtbelastung bei den Haushalten in Krefeld, Neuss und Düsseldorf unverändert."

Für seine Analyse hat der Experte - wie in den vergangenen Jahren - vier Musterhaushalte untersucht. Er hat dabei für 2017 eine Erhöhung des Bruttolohns von 2,2 Prozent unterstellt. Berücksichtigt sind die aktuellen Sätze in der Sozialversicherung ebenso wie die Ökostromumlage, die von 6,35 Cent auf 6,88 Cent je Kilowattstunde steigt. Auch der (unveränderte) Rundfunkbeitrag, die indirekten Steuern und kommunalen Gebühren sind erfasst.

Single aus Düsseldorf Der Single aus Düsseldorf profitiert - wie alle Steuerzahler - vom höheren Grundfreibetrag. Dieser steigt nach Maßgabe des Existenzminimumsberichts von 8652 Euro auf 8820 Euro. Zudem berücksichtigt der Fiskus stärker als bisher die Altersvorsorge. In diesem Jahr können Arbeitnehmer 84 Prozent ihrer Rentenversicherungsbeiträge absetzen (nach 82 Prozent im Vorjahr). Im Gegenzug erhöht sich der steuerpflichtige Anteil der späteren Rente. Doch all das führt unterm Strich zu keiner Entlastung. Nach dem Prinzip "rechte Tasche, linke Tasche" nimmt die Sozialversicherung ihm das, was der Fiskus ihm gibt. Zum einen steigt für ihn als Kinderlosen der Pflegeversicherungsbeitrag auf 2,8 Prozent. Zum anderen macht sich hier die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 4350 Euro bemerkbar. Außerdem steigt in Düsseldorf der Wasserpreis. Inklusive indirekter Steuern und Arbeitgeberbeiträge liegt die Gesamtbelastung hier unverändert bei stolzen 62,5 Prozent.

Alleinerziehende aus Krefeld Auch an der Lage der Alleinerziehenden ändert sich nichts. Sie profitiert zwar von der Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kindergeldes um zwei Euro auf 192 Euro im Monat. Doch auch sie muss mehr zur Pflegeversicherung bezahlen; für Arbeitnehmer mit Kind steigt der Beitragssatz auf 2,55 Prozent. Unterm Strich bleibt für die Krefelderin eine unveränderte Gesamtbelastung von 47,4 Prozent.

Doppelverdiener-Familie aus Neuss Die Familie, in der der Vater nun ein Bruttoeinkommen von 3442 Euro im Monat erhält und die Mutter 1148 Euro, profitiert von der Anhebung des Kindergeldes und der Grundfreibeträge sowie der stärkeren Berücksichtigung der Altersvorsorge. Doch auch hier machen sich die höheren Ausgaben für die Pflegeversicherung und die Ökostromumlage bemerkbar. Zudem wird die kalte Progression nicht völlig beseitigt. Unterm Strich bleibt eine Gesamtbelastung von 49,4 Prozent.

Rentner-Ehepaar aus Duisburg Senioren profitieren von der kräftigen Anhebung der Rente. Diese ist zum 1. Juli 2016 zum 4,25 Prozent erhöht worden, was sich nun auch im Vergleich von Januar 2017 zu Januar 2016 bemerkbar macht. Steuern müssen die beiden Rentner weiterhin nicht zahlen. Aber die Pflegeversicherung wird auch für sie teurer. Zudem hat Duisburg die Abwassergebühr leicht erhöht. Unterm Strich sinkt hier die Belastung leicht auf 30,8 Prozent.

Das Fazit: Im internationalen Vergleich bleibe die Abgabenbelastung von Arbeitnehmern in Deutschland angespannt, sagt Volker Stern. "Überfällig ist eine spürbare Entlastung, weil inzwischen schon Durchschnittsverdiener an den Spitzensteuersatz herankommen." Daher sollte die Einkommensgrenze für Erreichen des Spitzensteuersatzes von aktuell 54.057 Euro (im Jahr) auf 80.000 Euro angehoben werden, fordert der Steuerzahlerbund.

(RP)
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