Düsseldorf Umwelthilfe unterliegt VW

Düsseldorf · Die Organisation darf nicht behaupten, VW halte Grenzwerte nicht ein.

Im Gerichtsstreit mit Volkswagen um Aussagen zu den Abgaswerten eines VW-Diesel hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine Niederlage einstecken müssen. Nach einer gestern ergangenen Entscheidung am Landgericht Düsseldorf darf die Umwelthilfe nicht mehr den Eindruck erwecken, dass VW gesetzliche Abgas-Grenzwerte nicht einhalte. Damit bestätigte das Gericht eine zuvor erlassene einstweilige Verfügung.

Es ging um Aussagen zu den Abgaswerten eines VW Golf, welche die DUH in eigenen Messungen auf der Straße ermittelt und per Pressemitteilung öffentlich gemacht hatte. Die DUH habe mit dieser Pressemitteilung den Eindruck erweckt, dass VW gesetzliche Abgas-Grenzwerte nicht einhalte, so das Gericht. Die von VW angegebenen Abgaswerte seien aber wie vorgesehen durch Labortests ermittelt worden.

Dass zukünftig im tatsächlichen Fahrbetrieb gemessen werden soll, ändere an der derzeit geltenden Gesetzeslage mit Messungen im Laborbetrieb nichts, so das Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Deutsche Umwelthilfe kündigte an, umgehend Berufung einzulegen. "Die Berufung ist notwendig, weil die Aufklärungsarbeit von Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden durch die Meinungsfreiheit geschützt ist. Unliebsame Berichterstattung zu verhindern und uns einzuschüchtern nehmen wir nicht hin", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Resch kündigte an, weitere Untersuchungen von Diesel-Pkw durchzuführen.

Derweil steht das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (Olaf) kurz vor dem Abschluss seiner Ermittlungen im Abgasskandal. Nach Angaben von Olaf-Chef Giovanni Kessler soll noch im Sommer klar sein, ob VW von der Europäischen Investitionsbank (EIB) zu Unrecht Kredite erhalten oder EU-Gelder für Forschung und Entwicklung zweckentfremdet hat. Dies könnte der Fall sein, wenn die Mittel in die Entwicklung von Motoren mit manipulierter Abgassteuerung flossen.

(dpa)
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