Düsseldorf Unterhalt und Kindergeld steigen ab August

Düsseldorf · Für Kinder gibt es ab August mehr Unterhalt und Kindergeld. So steigt nach der Neufassung der sogenannten "Düsseldorfer Tabelle" der Mindestunterhalt für ein Kind bis sechs Jahre von bislang 317 Euro auf monatlich 328 Euro, teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit. Für ältere Kinder bis zum zwölften Lebensjahr werden 376 Euro zugrunde gelegt. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr sollen 504 Euro gezahlt werden. Das Kindergeld wird rückwirkend zum 1. Januar um je vier Euro erhöht. Für ein erstes und zweites Kind beträgt der Satz 188 Euro.

Für ein drittes Kind steigt das Kindergeld auf 194 Euro, für ein viertes und jedes weitere Kind auf 219 Euro. Grund für die Erhöhung ist das im Juli verkündete Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags. Der steuerliche Kinderfreibetrag für 2015 steigt um 144 Euro auf 4 512 Euro. Die "Düsseldorfer Tabelle" gibt einheitliche Richtwerte für die Berechnung des Familienunterhalts vor.

(epd)
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