Düsseldorf Unterhaltsanspruch für Kinder steigt in zwei Stufen

Düsseldorf · Trennungskinder haben ab Januar Anspruch auf höheren Unterhalt. In der neuen, bundesweit gültigen "Düsseldorfer Tabelle" werden die Bedarfssätze von Millionen unterhaltsberechtigten Kindern am 1. Januar 2016 zum zweiten Mal seit August erhöht. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht gestern mitgeteilt.

Der Mindestunterhalt steigt für Kinder bis zum fünften Lebensjahr um sieben auf 335 Euro. Sechs- bis Elfjährige haben Anspruch auf 384 Euro (plus acht Euro). Zwölf- bis 17-Jährige bekommen mindestens 450 statt 440 Euro monatlich. Die Unterhaltssätze der höheren Einkommensgruppen steigen entsprechend gestaffelt.

Volljährige Kinder, die studieren und nicht bei ihren Eltern wohnen, haben künftig sogar Anspruch auf 735 Euro statt bislang 670 Euro im Monat. Darin enthalten ist ein Wohnkostenanteil von 300 Euro.

Die "Düsseldorfer Tabelle" existiert seit 1962 und dient als Richtlinie zur Bemessung des Unterhalts für Kinder, deren Eltern getrennt sind. Sie wird regelmäßig angepasst. Das Gericht stellte auch bereits die nächste Erhöhung in Aussicht. Am 2017 werde der Mindestunterhalt erneut steigen: In der ersten Altersstufe (bis fünf Jahre) auf 342 Euro, in der zweiten Altersstufe (sechs bis elf Jahre) auf 393 Euro und in der dritten Altersstufe (zwölf bis 17 Jahre) auf 460 Euro.

(dpa)
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