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Schäuble kann sich über Mehreinnahmen freuen: 13.000 Steuersünder zeigten sich selbst an

VON BIRGIT MARSCHALL - zuletzt aktualisiert: 07.04.2010 - 10:12

Berlin (RP). Den Finanzbehörden liegen nach einer Schätzung der Deutschen Steuergewerkschaft bundesweit etwa 13.000 Selbstanzeigen von Steuersündern vor. Die Anzeigen würden Mehreinnahmen von "deutlich mehr als einer Milliarde Euro" in die Staatskassen spülen, sagte Gewerkschafts-Chef Dieter Ondracek unserer Redaktion.

Die meisten Selbstanzeigen kämen von Bürgern aus Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen. In der Pro-Kopf-Betrachtung liege die Hansestadt Hamburg vorn.

Nordrhein-Westfalen hatte Ende Februar eine Steuer-CD mit Hinweisen auf etwa 1500 geheime Konten bei der Schweizer Bank Crédit Suisse erworben. Gegen 1100 Kunden hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Informanten hatten auch anderen Ländern Kontendaten angeboten. Sämtliche Ermittlungsverfahren könnten dem Staat weitere Mehreinnahmen von 400 bis 500 Millionen Euro bescheren, so Ondracek. Im früher bekannt gewordenen Fall der Liechtensteiner Bank LGT sind durch Selbstanzeigen 626 Millionen Euro in die Kassen geflossen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich unterdessen gegen eine generelle Amnestie für Steuersünder ausgesprochen, die in der FDP gefordert wird. "Es geht nicht um Strafbefreiung – die erreicht man schon bisher bei Selbstanzeige", sagte Schäuble dem "Handelsblatt". Ex-Minister Hans Eichel (SPD) habe ein solches Angebot unterbreitet, sei aber von der geringen Resonanz enttäuscht worden.

Die Steuergewerkschaft kritisierte Pläne der Union, die Regeln bei Selbstanzeigen zu verschärfen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will für Steuersünder die Verzugszinsen deutlich erhöhen. "Dann wäre die Selbstanzeige nicht mehr attraktiv genug", sagte Ondracek. Die von der Union geplante Abschaffung der Teilselbstanzeige sei obsolet. Es entspreche bereits der geltenden Rechtslage, dass eine Selbstanzeige nur wirksam werde, wenn der Betroffene alle hinterzogenen Beträge und nicht nur einen Teil offenlegt.

Quelle: RP

 
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