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Das Verfassungsgericht prüft die Hartz-IV-Sätze. Vor allem die bisher pauschal von den Erwachsenen abgeleiteten Beträge für Kinder stehen in der Kritik. Die Kritik: Kinder haben andere, aber nicht weniger Bedürfnisse. Was dem Staat Kinder bisher wert sind, lesen Sie hier.
Den Satz für Erwachsene hat die Regierung auf Basis der Verbraucherstichprobe des Statistischen Bundesamtes ermittelt.
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Was hinter den Hartz-IV-Sätzen steckt - Regelleistungen ab dem 1. Juli 2009
Insgesamt für:
Alleinstehende Erwachsene: 359 Euro
ein Kind ab 14 Jahren: 287 Euro
ein Kind zwischen 6 und 13 Jahren: 251 Euro
ein Kind bis 5 Jahre: 215 Euro
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Was hinter den Hartz-IV-Sätzen steckt - Regelleistungen ab dem 1. Juli 2009
für Nahrungsmittel, Getränke:
Alleinstehende Erwachsene: 132, 48 Euro
ein Kind ab 14 Jahren: 105, 84 Euro
ein Kind zwischen 6 und 13 Jahren: 92, 63 Euro
ein Kind bis 5 Jahre: 79, 19 Euro
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Was hinter den Hartz-IV-Sätzen steckt - Regelleistungen ab dem 1. Juli 2009
für Bekleidung und Schuhe:
Alleinstehende Erwachsene: 35, 63 Euro
ein Kind ab 14 Jahren: 28, 46 Euro
ein Kind zwischen 6 und 13 Jahren: 24, 91 Euro
ein Kind bis 5 Jahre: 21, 30 Euro
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Was hinter den Hartz-IV-Sätzen steckt - Regelleistungen ab dem 1. Juli 2009
für Wohnen, Energie, Instandhaltung:
Alleinstehende Erwachsene: 26, 84 Euro
ein Kind ab 14 Jahren: 21, 44 Euro
ein Kind zwischen 6 und 13 Jahren: 18, 76 Euro
ein Kind bis 5 Jahre: 16, 04 Euro
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Was hinter den Hartz-IV-Sätzen steckt - Regelleistungen ab dem 1. Juli 2009
Innenausstattung, Haushaltsgeräte u. -gegenstände:
Alleinstehende Erwachsene: 25, 65 Euro
ein Kind ab 14 Jahren: 20, 49 Euro
ein Kind zwischen 6 und 13 Jahren: 17,93 Euro
ein Kind bis 5 Jahre: 15, 33 Euro
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Was hinter den Hartz-IV-Sätzen steckt - Regelleistungen ab dem 1. Juli 2009
für Gesundheitspflege:
Alleinstehende Erwachsene: 13, 18 Euro
ein Kind ab 14 Jahren: 10, 53 Euro
ein Kind zwischen 6 und 13 Jahren: 9, 22 Euro
ein Kind bis 5 Jahre: 7, 88 Euro
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Was hinter den Hartz-IV-Sätzen steckt - Regelleistungen ab dem 1. Juli 2009
für Verkehr:
Alleinstehende Erwachsene: 16, 06 Euro
ein Kind ab 14 Jahren: 12, 83 Euro
ein Kind zwischen 6 und 13 Jahren: 11, 23 Euro
ein Kind bis 5 Jahre: 9, 60 Euro
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Was hinter den Hartz-IV-Sätzen steckt - Regelleistungen ab dem 1. Juli 2009
Nachrichtenübermittlung:
Alleinstehende Erwachsene: 31, 48 Euro
ein Kind ab 14 Jahren: 25, 15 Euro
ein Kind zwischen 6 und 13 Jahren: 22, 01 Euro
ein Kind bis 5 Jahre: 18, 82 Euro
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Was hinter den Hartz-IV-Sätzen steckt - Regelleistungen ab dem 1. Juli 2009
Freizeit, Unterhaltung, Kultur:
Alleinstehende Erwachsene: 40, 84 Euro
ein Kind ab 14 Jahren: 32, 63 Euro
ein Kind zwischen 6 und 13 Jahren: 28, 56 Euro
ein Kind bis 5 Jahre: 24, 41 Euro
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Was hinter den Hartz-IV-Sätzen steckt - Regelleistungen ab dem 1. Juli 2009
für Bildung:
Alleinstehende Erwachsene: 0 Euro
ein Kind ab 14 Jahren: 0 Euro
ein Kind zwischen 6 und 13 Jahren: 0 Euro
ein Kind bis 5 Jahre: 0 Euro
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Was hinter den Hartz-IV-Sätzen steckt - Regelleistungen ab dem 1. Juli 2009
für Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen:
Alleinstehende Erwachsene: 8, 50 Euro
ein Kind ab 14 Jahren: 6, 79 Euro
ein Kind zwischen 6 und 13 Jahren: 5, 94 Euro
ein Kind bis 5 Jahre: 5, 08 Euro
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Was hinter den Hartz-IV-Sätzen steckt - Regelleistungen ab dem 1. Juli 2009
für Andere Waren und Dienstleistungen:
Alleinstehende Erwachsene: 27, 86 Euro
ein Kind ab 14 Jahren: 22, 25 Euro
ein Kind zwischen 6 und 13 Jahren: 19, 48 Euro
ein Kind bis 5 Jahre: 16, 65 Euro