Bürger in NRW: 440.000 bemängeln Steuerbescheid
VON CHRISTIAN DICK UND MAXIMILIAN PLÜCK - zuletzt aktualisiert: 11.08.2009 - 09:06Düsseldorf (RP). Die Zahl der Einsprüche, die Bürger gegen ihren Steuerbescheid einlegen, bleibt auf einem hohen Niveau. Gründe dafür sind angreifbare Gesetze wie die Pendlerpauschale, Fehler der Finanzämter und aufmerksamere Verbraucher.
Wer in diesen Tagen einen Blick in den Briefkasten wirft, der könnte darin ein Schreiben vom Finanzamt finden. Denn die Behörden verschicken gerade zahlreiche Steuerbescheide für 2008. In vielen Haushalten beginnt dann die große Rechnerei.
Denn offenbar sind immer weniger Deutsche der Ansicht, dass die Beamten sauber genug arbeiten: Nach Angaben des Finanzministeriums haben sich im ersten Halbjahr rund 440.000 Menschen in NRW gegen den Bescheid gewehrt. Zum Vergleich: 2004 gab es im selben Zeitraum gerade einmal 372.000 Fälle.
Ein Kritikpunkt ist die Pendlerpauschale
"Die Zahl der Menschen, die ihren Bescheid beanstanden, hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen", sagt Rik Steinheuer vom Bund der Steuerzahler NRW. "Ein Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber in letzter Zeit viele angreifbare Regelungen verabschiedet hat. Nehmen Sie etwa die Pendlerpauschale." Auch beim Finanzministerium NRW führt man den Anstieg der vergangenen Jahre auf Steuervorschriften zurück, deren Verfassungsmäßigkeit später in Frage gestellt wurde. Das erkläre beispielsweise auch den sprunghaften Anstieg im Jahr 2006. Damals entschied der Bundesfinanzhof über die steuerliche Behandlung des Solidaritätszuschlags und die Absetzbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen.
Eine andere mögliche Erklärung: schlampige Arbeit im Finanzamt. "Da es sich um ein Massenverfahren handelt, kommt es immer wieder zu Flüchtigkeitsfehlern und Zahlendrehern", sagt Rechtsanwalt Carsten Rothbart vom Bund der Steuerberater. "Das ist vor allem dann der Fall, wenn noch nicht das elektronische Verfahren Elster genutzt wird. Dann müssen die Finanzbeamten die Werte abtippen." Und diese Fehler machen sich dann schnell im Geldbeutel der Betroffenen bemerkbar.
Finanzministerium wehrt sich gegen den Vorwurf
Das Finanzministerium wehrt sich gegen den Vorwurf, die Beamten würden zu schlampig arbeiten. "Die Zahl der Einsprüche sagt noch nichts darüber aus, ob die Finanzbehörden falsch gearbeitet haben", sagte eine Sprecherin des Ministeriums unserer Zeitung. "In manchen Fällen haben die Bürger sich einfach bei der Steuererklärung nicht an die Fristen gehalten. Sie werden dann geschätzt und legen dagegen Einspruch ein."
Steuerexperte Steinheuer hat noch eine dritte Erklärung: "Die Bevölkerung ist einfach sensibler geworden und schaut genauer hin." So greifen offenbar immer mehr Menschen zu EDV-Programmen, um die Höhe der Rückzahlung zu überprüfen. Spucken diese ein anderes Ergebnis aus als der Bescheid, lohnt die Nachfrage.
Wie könne Verbraucher erkennen, dass der Beamte möglicherweise geschludert hat? Wird zum Beispiel ein Freibetrag nicht gewährt, ohne dass das Finanzamt dies dem Bürger erklärt, spricht das für ein Versehen des Bearbeiters. Denn strittige Punkte müssen die Ämter im Bescheid unter dem Punkt "Erläuterung" aufführen. Einen weiteren Hinweis auf Fehler könnten zu niedrige Absetzbeträge liefern. Rothbart rät: "Wer umfangreiche Belege eingereicht hat, kann die Summe zusammenrechnen und überprüfen, ob die Behörde sie eins zu eins übernommen hat."
Der Steuerzahler hat rund einen Monat nach Erhalt des Bescheides Zeit, um Einspruch zu erheben. "Versäumt er diese Frist, kann er nur ausnahmsweise eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen", sagt Rothbart. Dies sei etwa bei einem längeren Urlaub der Fall. Dann müsse der Bürger aber innerhalb eines Monats nach der Rückkehr Einspruch einlegen und den Grund für die Verzögerung schriftlich erklären.
Für den Einspruch reicht ein formloses Schreiben an das Finanzamt, so Rothbart. "Eine Begründung, warum man Einspruch erhebt, ist nicht erforderlich. Ratsam ist es aber dennoch, kurz zu erläutern, warum man den Bescheid für unzutreffend hält." Der Einspruch sollte die Steuernummer und das Datum des Bescheids enthalten.
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