Gegen Nike und Tom Tailor Adidas siegt im Streit um drei Streifen

Köln (rpo). Das Kölner Landgericht hat einer Klage des Sportartikelherstellers adidas gegen die Mitbewerber Nike und Tom Tailor stattgegeben. Letztere hatten Hosen und Sportjacken mit zwei Streifen in Umlauf gebracht. Die Kölner Richter entschieden, dadurch sei eine Verletzung der Markenrechte gegeben, weil die Kleidungsstücke mit den dreistreifigen Produkten von adidas verwechselt werden könnten.

Die beklagten Unternehmen hatten die zwei Streifen als lediglich dekoratives Element verteidigt. Zudem hätten sie die umstrittene Sportkleidung an prominenter Stelle mit ihren eigenen, bekannten Markenzeichen und Logos versehen.

Die Kölner Entscheidung folgt der Linie anderer deutscher Gerichte. Vor dem Europäischen Gerichtshof hatte sich adidas allerdings nicht durchsetzen können. Das Unternehmen hatte in früheren Verfahren auch erfolgreich gegen Hersteller geklagt, die ihre Sportkleidung mit vier Streifen versehen hatten.

(afp)
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