Ab Januar Älteren Arbeitslosen droht Zwangsverrentung

Köln (RPO). Ältere Arbeitslose müssen einem Magazin-Bericht zufolge ab dem 1. Januar 2008 mit der Zwangsverrentung rechnen. Die Bundesregierung hat die alte Vorruhestandsregelung zum 1. Januar aufgekündigt. Damit ist der Anspruch auf Rente künftig vorranging gegenüber dem Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Ältere, deren Arbeitslosengeld I auslaufe, müssten dabei mit Abschlägen von bis zu 18 Prozent rechnen, berichtete das ARD-Magazin "Monitor" am Mittwoch vorab (Sendetermin: Donnerstag 21.45 Uhr).

Das Bundesarbeitsministerium verwies darauf, dass innerhalb der Bundesregierung derzeit geprüft werde, wie das weitere Vorgehen in dem Zusammenhang aussehen werde. Den Begriff Zwangsverrentung bezeichnete ein Sprecher auf ddp-Anfrage als "irreführend".

Bei den Betroffenen werde in jedem Einzelfall geprüft, ob ein Rentenantrag gestellt werden könne und ob eine Integration in Erwerbsarbeit noch möglich sei. Er betonte, Integration in Erwerbsarbeit habe Vorrang. Auf Abschläge könne beim Vorruhestand indes nicht verzichtet werden, da sonst die anderen Mitglieder der Solidargemeinschaft stärker belastet würden.

Nach der alten Regelung durften ältere Arbeitslose ab 58 Jahren wählen, ob sie aktiv gefördert werden wollten, um Arbeit zu finden, oder ob sie lieber ohne Rentenabschläge in den Vorruhestand gehen wollten.

Laut "Monitor" verliert, wer in Zukunft "zwangsverrentet" wird, dagegen alle Ansprüche auf aktive Arbeitsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit oder durch die "Initiative 50plus" der Bundesregierung. Auch werde er in der Arbeitslosenstatistik nicht mitgezählt.

Nach Angaben des Magazins wären derzeit rund 360.000 Menschen von der neuen Regelung potenziell betroffen.

(afp)
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