Flugausfälle bei Air Berlin Die wichtigsten Fragen und Antworten

Düsseldorf · Bei der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin haben sich reihenweise Piloten krank gemeldet. Wir klären die wichtigsten Fragen.

Flugzeuge von Air Berlin am Flughafen Düsseldorf.

Flugzeuge von Air Berlin am Flughafen Düsseldorf.

Foto: dpa, bt

Die massiven Flugausfälle bei der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin haben schnell zu einer erbosten Reaktion des Managements geführt. "Unser Ziel ist, dass wir bereits im Gläubigerausschuss am 21. September zu konkreten Entscheidungen kommen", schrieb Flottenchef Oliver Iffert am Dienstag in einem internen Schreiben an die Belegschaft. Deshalb seien die "heutigen Ereignisse pures Gift". Der Generalbevollmächtigte des Unternehmens, Frank Kebekus, ergänzte: "Wenn sich die Situation nicht kurzfristig ändert, werden wir den Betrieb und damit jegliche Sanierungsbemühungen einstellen müssen." Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

Können Air-Berlin-Kunden, die von den Flugausfällen betroffen waren, auf eine Rückerstattung hoffen?

Wer vor dem 15. August gebucht hat, bekommt nach Angaben des Unternehmens kein Geld, kann aber sein Ticket auf einen anderen Air-Berlin-Flug umbuchen. Kunden, die dagegen am 15. August oder später gebucht haben, bekommen eine Rückerstattung über Air Berlin oder ein Reisebüro.

Was gilt für Reisende am Mittwoch?

Noch ist nicht klar, wie lange die Krankheits-Phase anhält. Passagiere sollten vor der Fahrt zum Flughafen den Status ihres Fluges unter www.airberlin.com/fluginfo prüfen. Reisenden, die von Streichungen betroffen seien, will die Airline die "bestmögliche Reisealternative" anbieten. Auch Passagiere bei Eurowings können von Flugausfällen betroffen sein, weil deren Jets oft von Air Berlin betrieben werden.

Ist die Krankmeldung ein legitimes Mittel in der Auseinandersetzung?

Experten sprechen in diesem Zusammenhang auch von einem "wilden Streik" — und der ist verboten. Denn grundsätzlich dürfen hierzulande nur Gewerkschaften zu einem Streik aufrufen, um so Tarifverträge durchzusetzen.

Welche Optionen hat ein Arbeitgeber überhaupt, um gegen einen wilden Streik oder eine kollektive Krankmeldung vorzugehen?

Die Möglichkeiten des Arbeitgebers, gegen solche Aktionsformen vorzugehen, sind sehr stark begrenzt. Auch wenn eine kollektive Krankmeldung ein rechtswidriges Instrument ist, müsste das Unternehmen seinen Beschäftigten erst einmal nachweisen, dass sie sich zur Krankmeldung verabredet haben. Solange es dafür aber keinen Beweis — etwa in Form einer Ketten-E-Mail — gibt, sind die Aussichten bei rechtlichen Schritten eher schlecht. Der Arbeitgeber kann allerdings einfordern, dass seine Mitarbeiter vom ersten Tag an ein ärztliches Attest vorlegen — aber auch dies ist bei Piloten eigentlich nicht möglich. Sie können selber entscheiden, wann sie sich "unfit to fly" fühlen.

Was sagt die Pilotengewerkschaft?

Entsprechend schnell hat die Vereinigung Cockpit am Dienstag klar gestellt, dass sie ihre Mitglieder nicht dazu aufgerufen hat, sich krank zu melden. "Wir distanzieren uns ausdrücklich davon, dass Cockpit dazu aufgerufen haben soll, da haben wir keine Aktien drin", sagte ein VC-Sprecher. Es handele sich um eine "spontane Aktion" der Piloten. Die Gewerkschaft forderte die Flugzeugführer dazu auf, den Flugbetrieb bei Air Berlin sicher zu stellen. "Denn nur in einem laufenden Flugbetrieb kann man Verhandlungen über die Zukunft der Arbeitsplätze führen." Der Grund für die schnelle Absetzbewegung von den eigenen Mitgliedern ist nachvollziehbar: Sollte der VC am Ende nachgewiesen werden können, dass es einen solchen Aufruf gibt, könnten Schadenersatzforderungen drohen.

Ist die Aktion klug?

Der Gewerkschaftsexperte des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln, Hagen Lesch, sagt nein: "Ein wilder Streik zum jetzigen Zeitpunkt ist unnütz." Das Unternehmen befände sich in einem absoluten Schwebezustand. Auch die Gewerkschaften müssten ja erst einmal abwarten, wie das Bieterverfahren ausgehe, ehe sie in die Verhandlungen über die Zukunft der Belegschaft eintreten könnten. "Die Piloten erweisen ihrer eigenen Gewerkschaft einen Bärendienst. Zumal das Signal, das die Piloten nun durch die kollektive Krankmeldung nach außen tragen, fatal ist. Ein möglicher neuer Arbeitgeber kann das nur als Illoyalität auffassen", sagt Lesch. Bei einer Insolvenz und der anschließenden Übernahme sei es im Übrigen normal, dass die Belegschaft Privilegien und Besitzstände aufgeben müsse.

Könnte eine solche Krankheitswelle andere Berufsgruppen erfassen?

Denkbar. Die Gewerkschaft Verdi holte am Dienstag vorsorglich die Droh-Keule raus. Sie erklärte, dass die Krankmeldung vieler Piloten keinesfalls verwunderlich sei. Es sei nicht auszuschließen, dass es auch bei anderen Beschäftigten dazu kommen könne. Lesch kritisiert die versteckte Drohung: "Die Andeutungen, dass auch weitere Berufsgruppen sich krankmelden könnten, zeigt deutlich, wie schwierig es ist, wenn mehrere Gewerkschaften mehrere Berufsgruppen unabgestimmt in einem Betrieb vertreten", sagt der IW-Tarifexperte. "Jeder kocht sein eigenes Süppchen."

(rky, maxi)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort