Nun droht doch noch Gefängnis: Aktenvermerk belastet Zumwinkel schwer
zuletzt aktualisiert: 14.03.2009 - 16:38Bonn (RP). Kaum hat sich Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel von seinem Strafprozess in Bochum erholt, steht erneut die Staatsanwaltschaft vor seiner Tür. Diesmal jene in Bonn, die gegen ihn wegen der Telekom-Spitzelaffäre ermittelt. Nach einem Medienbericht belastet ein konzerninterner Aktenvermerk sowohl Zumwinkel als auch den Ex-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke schwer. Wenn Zumwinkel das Fernemeldegesetz gebrochen hat, drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft.
Mit der selbst verordneten Ruhe und einem Leben unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird es für den Ex-Manager der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel, erst mal nichts. Nachdem er am 26. Januar 2009 vom Landgericht Bochum zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden war, wollte er in seiner Burg am Gardasee zur Ruhe kommen. Doch dort holt den Manager nun das zweite Ermittlungsverfahren gegen ihn ein. Die Bonner Staatsanwaltschaft sucht nach Beweisen, die Zumwinkel in seiner Funktion als Telekom-Aufsichtsratschef als möglichen Mitwisser oder gar Auftraggeber der Mitarbeiterbespitzelung belasten.
Zwei Computer sind bei der Razzia sichergestellt worden. Hintergrund der Durchsuchung soll eine Aussage des bereits seit Monaten in U-Haft sitzenden Ex-Telekom-Sicherheitschefs Klaus Trzeschan gewesen sein. Bislang sitzt nur er in Untersuchungshaft, weil die Justiz durch konkreten Schriftwechsel eine Verstrickung nachweisen kann.
Nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Spiegel" gibt es einen Telekom-internen Aktenvermerk von Klaus Trzeschan. Nach diesem Papier soll Zumwinkel Anweisungen für eine Geldzahlung erteilt haben. Mit dieser sollte angeblich ein Maulwurf in einer Zeitschriftenredaktion entlohnt werden. Trzeschan gilt als Schlüsselfigur bezüglich der Frage, ob Zumwinkel und Ricke bei der Suche nach Beweisen illegale Aktionen in Auftrag gegeben haben.
Strafanzeige im Mai 2008
Die Telekom hatte im Mai vergangenen Jahres Strafanzeige bei der Bonner Staatsanwaltschaft erstattet, nachdem intern aufgedeckt worden war, dass 2005 und 2006 unter anderem Journalisten und Aufsichtsräte von der Konzernsicherheit der Telekom bespitzelt worden waren. Ziel der Aktion soll gewesen sein, die Weitergabe von heiklen internen Informationen an die Öffentlichkeit zu verhindern.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bonn richten sich gegen acht Personen, darunter Klaus Zumwinkel und den ehemaligen Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke. Als Chefaufseher im Aufsichtsrat und als Konzernlenker hatten beide eine schwierige Zeit im Konzern zu bewältigen: Zwischen Januar 2005 und Oktober 2006 verordnete Ricke der Telekom ein rigoroses Sparkonzept. Zudem musste er den neuen Großaktionär Blackstone in die laufenden Geschäfte einbinden und innerhalb des Vorstandes Widerstände brechen. Vorstände und Aufsichtsräte beäugten sich misstrauisch, und die Kommunikation von Unternehmensnachrichten war von ganz oben gesteuert.
Klaus Zumwinkel war in dieser Zeit Aufsichtsratschef und musste sich massive Kritik als Chefkontrolleur der Telekom gefallen lassen. Vor allem Blackstone hatte damals Zweifel an der Kompetenz Zumwinkels und plädierte sogar für die Ablösung des Chefkontrolleurs. Mit dem damaligen Vorstandsvorsitzenden Ricke verband ihn zu diesem Zeitpunkt noch viel. Kurz vor dessen Ablösung bremste Zumwinkel den Prozess, einen neuen Vorstand zu installieren. Als die Stimmung im Aufsichtsrat gegen Ricke schließlich kippte, ließ auch Zumwinkel seinen einstigen Verbündeten fallen. Eine Konzernkultur des Misstrauens hatte sich etabliert.
Der Anwalt von Klaus Zumwinkel wollte sich gestern nicht zur Razzia äußern, hieß es gestern aus dem Büro von Hanns Feigen. Feigen hatte den Manager auch schon in dessen Steuerprozess vertreten. Beraten werden soll Zumwinkel aber auch von Michael Hoffmann-Becking aus der renommierten Düsseldorfer Kanzlei Hengeler-Müller.
Droht Zumwinkel jetzt doch noch das Gefängnis? Eventuell. Wenn die Ermittlungen ergeben, dass Zumwinkel vor der Zeit zwischen 2002 und 2006 (in der er Steuern hinterzogen hat) auch noch diese Straftat begonnen hat, greift das juristische Mittel der Gesamtstrafbildung, erklärt Rechtsanwältin Ina Müller unserer Redaktion. Dabei werden die Einzelstrafen addiert. Da Zumwinkel allein mit dem Bochumer Strafmaß die maximale Bewährungszeit ausschöpft, müsste der Manager doch eine Haftstrafe verbüßen. Doch auch wenn dieses Rechtsmittel nicht greift: Wenn Zumwinkel das Fernemeldegesetz gebrochen hat, drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft. Und die wären in jedem Fall ohne Bewährung.
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