Klaus Esser nur noch wegen Beihilfe angeklagt: Anklage gegen Ackermann ohne Einschränkungen zugelassen
zuletzt aktualisiert: 22.09.2003 - 15:47Düsseldorf (rpo). In der Mannesmann-Affäre ist die Anklage gegen den Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, ohne Einschränkungen zugelassen worden. Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser dagegen muss sich nur noch wegen Untreue verantworten.
Das teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit. Ackermann wird sich wegen des Verdachts der Untreue vor Gericht verantworten müssen. Dies gelte auch für den ehemaligen IG-Metall-Vorsitzenden Klaus Zwickel und den früheren Mannesmann-Betriebsratschef Jürgen Ladberg.
Dagegen wird der ehemalige Mannesmann-Chef Klaus Esser nur noch wegen Beihilfe zur Untreue auf der Anklagebank Platz nehmen müssen. Anklagepunkte gegen den ehemaligen Aufsichtsrats-Chef Joachim Funk und Stabs-Mitarbeiter Dietmar Droste wurden ebenfalls vom Gericht nicht zugelassen. Aber auch gegen ihn wurde der Vorwurf der Untreue aufrechterhalten. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft erwägt, wegen der Einschränkungen gegen den Gerichtsbeschluss vorzugehen.
Insoweit Teile der Anklage nicht zugelassen worden seien, werde geprüft, bis Donnerstag sofortige Beschwerde einzulegen, teilte die Behörde am Montag mit. Über die Beschwerde hätte dann das Oberlandesgericht zu entscheiden. Bei dem Prozess geht es um Millionenabfindungen bei der Mannesmann-Übernahme durch Vodafone Anfang 2000.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Managern und Kontrolleuren Untreue in einem besonders schwerem Fall vor. Die Wirtschaftsführer sollen das Gesellschaftsvermögen von Mannesmann um bis zu 111 Millionen DM (57 Mio Euro) geschädigt haben. Dabei geht es um umstrittene Prämien und Pensionen in Millionenhöhe, die bei der spektakulären Übernahme durch Vodafone Anfang 2000 vereinbart worden waren.
Den ehemaligen Aufsichtsräten der Düsseldorfer Mannesmann AG wird vorgeworfen, diese Zahlungen abgesegnet zu haben. Ackermann erhielt Rückendeckung von der Deutschen Bank und aus der Politik. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz forderte ihn dagegen auf, sein Amt ruhen zu lassen.
Aktionärsschützer fordern angesichts des kommenden Mannesmann- Prozesses eine Umverteilung der Machtbefugnisse in der Chefetage der Deutschen Bank. "Das deutsche Aktienrecht geht von einem Vorstandsteam aus, in dem die Aufgaben breit auf zahlreiche Manager- Schultern verteilt sind", sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Ulrich Hocker, in einem dpa-Gespräch.
Die Bankenaufsicht will nun die Entwicklung beobachten. Zunächst müsse aber abgewartet werden, wann der Prozess beginne und wie er terminiert werde, erläuterte ein Sprecher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn. Die Aufsicht dürfte sich nach Angaben von Beobachtern vor allem mit zwei Fragen beschäftigen. Einmal gehe es darum, ob Ackermann während eines Prozesses in Düsseldorf das Unternehmen auch weiter führen und der gesetzlich verlangten Sorgfaltspflicht nachkommen könne. Außerdem könnte der Frage nachgegangen werden, was im Falle einer Verurteilung Ackermanns geschehe.
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