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Einstweilige Verfügung gescheitert: Apothekenverband will weiter gegen DocMorris kämpfen

zuletzt aktualisiert: 09.08.2006 - 17:30

Saarbrücken (rpo). Die niederländische Versandapotheke DocMorris darf ihre erste Filiale in Deutschland weiter betreiben. Das Saarbrücker Landgericht hat den Antrag auf eine einstweilige Verfügung abgelehnt. Saarlands zuständiger Minister Hecken rät den Aoptheken, sich für den Wettbewerb fit zu machen. Die Apotheken wollen indes weiter klagen. 

Neben dieser Zivilrechtsklage ist eine weitere Klage gegen die Betriebserlaubnis beim Verwaltungsgericht Saarlouis anhängig. Der saarländische Minister Josef Hecken verteidigte die Genehmigung und forderte die deutschen Apotheken auf, sich für den Wettbewerb fit zu machen statt zu klagen.

Die Saarbrücker Apothekerin hatte argumentiert, Apotheken dürften nach deutschem Recht nur von Apothekern betrieben werden, nicht aber von Kapitalgesellschaften wie im Fall Doc Morris. Die Kammer für Handelssachen beim Landgericht Saarbrücken entschied jedoch, bei der Erteilung der Betriebserlaubnis sei kein "besonders schwerwiegender offenkundiger Fehler" festzustellen. Daraus folgt für das Gericht, dass eine Verletzung der Vorschriften gegen den unlauteren Wettbewerb nicht vorliegt.

Ob die Zulassungsbescheide rechtswidrig seien, habe im Zivilrechtsstreit keine Rolle gespielt. Darüber soll das Verwaltungsgericht in Saarlouis entscheiden. Diesem liegt eine gemeinsame Klage der saarländischen Apothekerkammer, der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und einzelner Apotheker des Saarlandes vor.

Baden-Württemberg gegen Genehmigung

Die umstrittene Filiale wurde am 3. Juli eröffnet. Die Eröffnung weiterer Doc-Morris-Apotheken sei nicht geplant, teilte das Unternehmen mit. Doc-Morris-Chef Ralf Däinghaus erklärte nach der gerichtlichen Entscheidung: "Wir waren uns von Beginn an sicher, dass wir im Recht sind." Nach Auslegung des Europarechts dürfe eine Apotheke - ganz gleich, welche Rechtsform diese habe - aus einem Land der europäischen Gemeinschaft eine Apotheke in einem anderen Land eröffnen.

Gesundheitsminister Hecken nannte die Gerichtsentscheidung einen Etappensieg. "Die Apotheker müssen einsehen, dass in Europa geänderte Rahmenbedingungen vorliegen", erklärte der CDU-Politiker in Berlin. Die Vorschriften des Apothekengesetzes stünden der Erteilung der Betriebserlaubnis an ein ausländisches Unternehmen nicht entgegen. Hecken sagte, das europäische Recht habe Vorrang. Auch politisch könne er seine Entscheidung rechtfertigen, weil "die Qualität der Versorgung der Bevölkerung in keinster Weise beeinträchtigt" werde.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände widersprach der Argumentation. Der Präsident der ABDA, Heinz-Günter Wolf, warf Hecken vor, auf dünner rechtlicher Basis zu handeln. Es bestehe weder eine europäische Rechtsvorschrift noch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, die Deutschland ausdrücklich zwingen, Kapitalgesellschaften den Betrieb von Apotheken zu erlauben.

Die Bundesländer haben keine einheitliche Auffassung in dem Streit. Baden-Württembergs Sozialministerin Monika Stolz hält die Genehmigung der Doc-Morris-Filiale für nicht vereinbar mit deutschem Recht und befürchtet eine "massive Wettbewerbsbeeinträchtigung" für die deutschen Apotheken, wie sie den "Stuttgarter Nachrichten" sagte.

Quelle: afp

 
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