Behörden verhängen 155.000 Sperrzeiten: Arbeitsämter greifen härter durch
zuletzt aktualisiert: 07.09.2003 - 16:41Berlin (rpo). Die Arbeitsämter in Deutschland scheinen gegen unwillige Arbeitslose härter durchzugreifen. So ist die Zahl der Sperrzeiten im ersten Halbjahr 2003 gegenüber dem Vorjahr um 24 Prozent gestiegen.
Einem Bericht der "Berliner Zeitung" (Montag) zufolge verhängten die Ämter mehr als 155.000 so genannte Sperrzeiten, in denen die Betroffenen mindestens für drei und maximal für zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld mehr erhalten. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspreche dies einer Zunahme von 24 Prozent.
Besonders stark stieg dem Bericht zufolge die Zahl der Fälle in Ostdeutschland. Fast 30.000 verhängte Sperrzeiten bedeuteten einen Anstieg um 42 Prozent. Auch bei den Empfängern von Arbeitslosenhilfe führte der restriktive Kurs der Arbeitsverwaltung zu einer drastisch höheren Zahl an Sperrzeiten, berichtet die Zeitung. Bundesweit wurde rund 36 500 Betroffenen zeitweise die Arbeitslosenhilfe gestrichen, 64 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2002.
Eine Sprecherin der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit begründete die Steigerungen mit der zunehmenden "Aktivierungspolitik" seitens der Arbeitsämter. Arbeitslosen würden im Zuge der Arbeitsmarktreform zielgerichteter neue Stellen oder Bildungsmaßnahmen angeboten. Zudem würden sie zur möglichst schnellen Vermittlung in Personal-Service- Agenturen aufgenommen. Aus diesen Bemühungen heraus ergebe sich "fast automatisch Klarheit darüber, ob die Betroffenen überhaupt arbeitsbereit und qualifizierungswillig" seien, sagte die Sprecherin dem Blatt.
Mit der Realisierung der Hartz-Konzepte zur Reform des Arbeitsmarktes sollen die Regelungen zur Sperrzeit noch einmal verschärft werden. Von 2005 an sollen dann die Arbeitsämter auch die Möglichkeit haben, Sperrzeiten bei unzureichenden Bemühungen des Arbeitslosen zu verhängen. Seit Juli ist zudem die Meldung beim Arbeitsamt unverzüglich nach Erhalt der Kündigung Pflicht.
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