Vorwürfe gegen von Bundesagentur beauftragte Reinigunsgfirmen: Arbeitsämter zahlen Putzkräften Dumpinglöhne
zuletzt aktualisiert: 28.06.2004 - 17:53Mainz (rpo). Reinigungskräfte putzen in den Arbeitsämtern der Bundesagentur für Arbeit (BA) laut einem Bericht teilweise zu Dumpinglöhnen.
Das Magazin "WISO" (ZDF) berichtete am Montag vorab, die BA habe für Reinigungsarbeiten in den Arbeitsämtern zwei Firmen beauftragt, die Arbeitslose einstellten, die ohne Abstriche beim Arbeitslosengeld 165 Euro pro Monat hinzuverdienen könnten. Die für diesen Tarif übliche Stundenzahl werde aber teilweise überschritten, was Stundenlöhne unter Tarif zur Folge habe.
BA-Sprecher Ulrich Waschki sagte auf Anfrage, wenn erstzunehmende Hinweise vorlägen, dass tatsächlich der Mindestlohn unterschritten werde, werde die Bundesagentur dem nachgehen. "Es ist natürlich nicht in unserem Sinne, wenn unter unserem Dach nicht nach Recht und Gesetz verfahren wird." Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, werde man das nicht hinnehmen. Die Möglichkeiten der Kontrolle bei Fremdfirmen seien aber eingeschränkt.
Die Bundesagentur hatte im Rahmen ihres Reformprozesses die Reinigungarbeiten neu ausgeschrieben, um die Standards bundesweit zu vereinheitlichen, und diese an zwei Firmen vergeben. Laut "WISO" beschäftigen diese bevorzugt Arbeitslose, die laut Sozialgesetzbuch monatlich 165 Euro dazuverdienen dürfen, ohne Abstriche beim Arbeitslosengeld hinzunehmen. Dies entspreche in Ostdeutschland bei einem allgemein verbindlichen Tariflohn von 6,18 Euro einer monatlichen Arbeitszeit von rund 27 Stunden, im Westen bei 7,68 Euro 21,5 Stunden.
"WISO" berief sich auf eidesstattliche Erklärungen, wonach diese Stundengrenzen regelmäßig überschritten werden. In einem Fall seien es sogar 15 Stunden gewesen, was faktisch einen Stundenlohn von rund vier Euro bedeute. Innungen, Gewerkschaften und einzelne Agenturen hätten die BA mehrfach auf die Praktiken der Reinigungsfirmen hingewiesen.
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