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BGH stärkt Anlegerschutz: Ausländische Broker haften für sittenwidrige Anlagemodelle

zuletzt aktualisiert: 09.03.2010 - 22:07

Karlsruhe (RPO). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Anlegerschutz bei sittenwidrigen Geschäften im Ausland gestärkt. Ausländische Broker haften für Schäden deutscher Anleger, wenn sie Vermittlern den Abschluss offensichtlich sittenwidriger Geschäfte über ihre Onlinesysteme an der Börse ermöglichen, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe.

Im aktuellen Fall hatte die Klägerin Ende 2003 einem Vermittler 6000 Euro für Optionsgeschäfte überlassen. Für die Transaktionen über die Online-Plattform des nun zu Schadenersatz verurteilten US-Händlerhauses Pershing kassierte der Vermittler allerdings so hohe Gebühren und Provisionen, dass der Betrag knapp zwei Jahre später bis auf rund 205 Euro aufgebraucht war. Laut Urteil hatte der Vermittler die Frau damit vorsätzlich geschädigt. Zudem sei das von vornherein chancenlose Geschäftsmodell auf nicht informierte und leichtgläubige Kunden ausgerichtet gewesen.

Für den Schaden muss das US-Brokerhaus in New Jersey laut BGH mithaften: Es habe das Geschäftsmodell des Vermittlers nicht vorab geprüft, sondern ihm den Zugang zu seinem vollautomatischen Onlinesystem und damit zur New Yorker Börse ohne alle Kontrollmaßnahmen eröffnet. Zudem habe es durch die Vertragsgestaltung zu erkennen gegeben, dass es den Vermittler bei der Ausführung der Transaktionen "schalten und walten" lassen werden. Mit dem Urteil hat die geschädigte Klägerin nun Zugriff auf etwaiges Vermögen des Brokerhauses in Deutschland.

Quelle: AFP/das

 
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