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Fristlose Kündigung unwirksam: Bäcker hatte Brotaufstrich gegessen

zuletzt aktualisiert: 18.09.2009 - 16:14

Hamm (RPO). Das Landarbeitsgericht Hamm hat am Freitag die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters eines Bäckereiunternehmens für unwirksam erklärt, der an seinem Arbeitsplatz einen Brotaufstrich aus firmeneigener Produktion gegessen und nicht bezahlt hatte.

Bäcker Benjamin Lasser wurde fristlos gekündigt, weil er Brotaufstrich "gestohlen" hatte. Foto: ddp, ddp

Das Gericht wies damit eine Berufung des Arbeitgebers gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund zurück. Eine Berufung zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.

Das Landesarbeitsgericht erklärte in seiner Entscheidung zwar, dass im Falle des Diebstahls von "geringwertigen Gegenständen" eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sei. Gerade mit Blick auf die Tatsache, dass der betroffene Mitarbeiter aber auch Betriebsratsmitglied war, sei dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zuzumuten, hieß es.

Der 26-jährige Mitarbeiter hatte im September 2008 sein zuvor gekauftes Brötchen mit dem Belag beschmiert und gegessen. Die Bäckerei-Kette aus Bergkamen sah darin eine schwere Vertragsverletzung und kündigte dem Mitarbeiter fristlos.

Das Arbeitsgericht Dortmund hatte im März 2009 in der ersten Instanz der Klage des Mannes aus formalen Gründen stattgegeben und unter anderem bemängelt, dass die Anhörung des Betriebsrats zu dem Fall "zu pauschal gewesen" sein.

Quelle: DDP/felt

 
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