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Die Anklage hatte neun Jahre Gefängnis gefordert: Bewährungsstrafe für Kinowelt-Chef Kölmel

zuletzt aktualisiert: 22.07.2004 - 10:27

München (rpo). Kinowelt-Chef Michael Kölmel ist wegen Untreue und Insolvenzverschleppung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie beläuft sich auf 326.000 Euro.

Kölmel habe als Vorstandschef der Kinowelt AG durch pflichtwidrige Überweisungen an die Sportwelt und andere Firmen insgesamt 1,3 Millionen Euro veruntreut, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Günter Melchior. Anders als von der Staatsanwaltschaft behauptet, habe er aber nicht aus purem Eigennutz gehandelt: Kölmel sei "keineswegs der Schwerverbrecher, als der er dargestellt wurde". Seine Schuld "streift fast schon den Bereich der Formalverstöße", betonte der Richter in der Urteilsbegründung.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung ließen offen, ob sie in Revision gehen. Die Anklage hatte für Kölmel neun Jahre Gefängnis gefordert, weil er 30 Millionen Euro in die eigene Tasche gesteckt habe. Die Verteidigung hatte auf Geldstrafe plädiert.

Das Gericht bescheinigte dem 50-jährigen Kinowelt-Gründer "ein gewisses Abenteuerertum". Er sei zunächst notwendige unternehmerische Risiken eingegangen, sei aber am Schluss mit "einer Art Monopoly-Spiel" gescheitert.

Nach dem Börsengang der Kinowelt habe Kölmel das Geschäftsfeld durch die - zunächst aussichtsreiche - Rechtevermarktung von traditionsreichen Fußballclubs erweitern wollen, erklärte der Richter. Dazu habe er mit seinem Bruder Rainer zusammen die Sportwelt GmbH gegründet. Als der Aufsichtsrat der Kinowelt AG den Kauf der Sportwelt befürwortete, ließ sich Kölmel im Mai 2000 als Kaufpreis rund 15 Millionen Euro auf sein Privatkonto überweisen. Fast ebenso viel bekam die Sportwelt später als Kredit von der Kinowelt.

Die Übernahme sei zwar nie erfolgt, aber bis zum Frühsommer 2001 habe Kölmel die Sportwelt zu Recht wie eine faktische Kinowelt-Tochter betrachtet, sagte der Richter. Erst danach sei die Kinowelt selbst in akute Finanznot geraten und der Abschluss der Übernahme unrealistisch gewesen. Deshalb seien die drei letzten Kredite von insgesamt einer halben Million Euro pflichtwidrig und vorsätzlich veruntreut worden.

Weitere rund 700.000 Euro habe Kölmel veruntreut, indem er Forderungen des Axel-Springer-Verlages mit Forderungen von Kinowelt-Tochterfirmen, an denen er persönlich beteiligt war, zu seinem Vorteil miteinander verrechnet habe. Schließlich habe er trotz Zahlungsunfähigkeit der Sportwelt im März 2002 keinen Insolvenzantrag gestellt und sich damit der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht.

Revision noch nicht entschieden

Kölmel äußerte sich zufrieden über das Urteil: "Ich fühle mich zum größten Teil rehabilitiert. Jetzt habe ich die Energie, die Dinge in Leipzig voranzutreiben." Kölmel und sein Bruder haben den Filmrechtehandel aus der Insolvenzmasse der Kinowelt vor einem Jahr wieder übernommen, den Firmensitz nach Leipzig verlegt und die Aufhebung der Sportwelt-Insolvenz beantragt.

Die Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten setzte das Gericht zur Bewährung aus unter der Auflage, dass Kölmel 200.000 Euro an verschiedene karitative Einrichtungen zahlt. Wegen der Insolvenzverschleppung muss er zusätzlich eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen a 700 Euro bezahlen.


 
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