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Schreiben sind nicht irreführend: BfA: Kritik an Renteninformationen überzogen

zuletzt aktualisiert: 12.08.2003 - 11:17

Berlin (rpo). Die millionenfach versandten Renteninformationen enthalten keine irreführenden Informationen. Das hat die Bundesanstalt für Angestellte (BfA) klargestellt. Sie stellt die Kritik als überzogen dar, will aber dennoch auf die Anmerkungen reagieren.

Die acht Millionen Versicherten seien nicht falsch über ihre künftige gesetzliche Rente informiert worden, sagte BfA-Präsident Herbert Rische am Dienstag der dpa.

Der BfA-Vorstandsvorsitzende Hartmann Kleiner hatte die Informationen im Berliner "Tagesspiegel" unvollständig und die enthaltenen Szenarien einer jährlichen Rentenerhöhung um 1,5 oder gar 3,5 Prozent "problematisch" genannt. Laut Rische hat sich die BfA an Angaben aus dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung angelehnt. Darin seien in Langfristprognosen jährliche Rentensteigerungen zwischen zwei und vier Prozent angenommen worden.

Für künftige Berechnungen und Renteninformationen würden aber sicher andere und voraussichtlich niedrigere Annahmen und Prognosen unterstellt, sagte Rische. "Wir sind dabei zu prüfen, wie wir kritische Anmerkungen berücksichtigen." Dies sei aber noch nicht abschließend geklärt. Das Bundessozialministerium kündigte laut "Tagesspiegel" mögliche Korrekturen nach der "Pilotphase" an.

Rentenlücke kann nicht berechnet werden

Die Rentenversicherungsträger hatten 2002 auf Anweisung des früheren Sozialministers Walter Riester (SPD) mit dem Versand von Renteninformationen begonnen. Das Papier informiert die Versicherten über den aktuellen Stand ihres Versicherungskontos und über die Höhe der zu erwartenden Rente. Bis Ende 2004 soll jeder der 42 Millionen Versicherten, der älter als 27 Jahre ist und fünf Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat, eine Renteninformation erhalten. Danach soll diese jeweils einmal jährlich zugeschickt werden.

Der Verband deutscher Rentenversicherungsträger verwies darauf, dass Gesetzesänderungen, aber auch veränderte Lebensverhältnisse des einzelnen Versicherten in künftigen Beispielrechnungen selbstverständlich berücksichtigt würden. Rische sagte zur Forderung, die jeweilige "Rentenlücke" zu berechnen, dies sei unmöglich. Denn die individuelle Einkommensentwicklung des einzelnen Versicherten könne nicht vorhergesagt werden.


 
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