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Freiheitsstrafe droht bei "großem Ausmaß": BGH verschärft Bestrafung bei Steuerhinterziehung

zuletzt aktualisiert: 02.12.2008 - 17:31

Karlsruhe (RPO). Harte Zeiten für Steuersünder stehen an: Der Bundesgerichtshof hat die Bestrafung bei schweren Fällen der Steuerhinterziehung verschärft. Bei einer Verurteilung müsse künftig das Ausmaß des Steuerschadens stärker bei der Strafhöhe berücksichtigt werden, entschied der BGH in Karlsruhe am Dienstag in einem Grundsatzurteil.

Wer Steuern in Millionenhöhe hinterzieht, muss künftig in aller Regel ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof verschärfte die Strafen für Steuersünder drastisch und entschied, dass Angeklagte bei derart hohen Summen nicht mehr mit Bewährung rechnen können. Die Grundsatzentscheidung vom Dienstag gilt als Signal für die Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung in Liechtenstein.

In dieser Affäre steht der frühere Post-Chef Klaus Zumwinkel ab dem 22. Januar vor dem Bochumer Landgericht, wie die Justiz mitteilte. Er soll laut Anklage über eine Liechtensteiner Stiftung in den Jahren 2002 bis 2006 fast eine Million Euro an Steuern hinterzogen haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte Zumwinkel ursprünglich sogar die Hinterziehung von knapp 1,2 Millionen Euro zur Last gelegt. Doch sah das Landgericht Bochum die Vorgänge aus dem Jahr 2001 als verjährt an und ließ sie nicht zum Verfahren zu. Das Urteil soll am 26. Januar gesprochen werden.

Die spektakuläre Durchsuchung des Kölner Wohnsitzes von Zumwinkel im Februar war der Auftakt für eine großangelegte bundesweite Razzia gegen mutmaßliche Steuersünder. Es wurden Hunderte Verfahren eingeleitet. Im ersten Prozess in dieser Affäre wurde ein Immobilienmakler im Juli zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer hohen Geldauflage verurteilt. Der Mann lag mit 7,5 Millionen Euro hinterzogener Steuern deutlich über der Grenze, die der BGH jetzt für die Verhängung einer Bewährungsstrafe festlegte.

Detaillierter Strafrahmen

Der 1. Strafsenat des BGH entschied, nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen komme bei hinterzogenen Summen über einer Million Euro noch eine Bewährungsstrafe in Betracht. Laut Gesetz kann eine Strafe bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem muss es bei solchen Summen ein Hauptverfahren geben.

Der Bundesgerichtshof legte eine Art Drei-Stufen-Modell vor, von Geld- über Bewährungs- bis zur Haftstrafe. Ab einem Betrag von 100.000 Euro kann nur noch in Ausnahmefällen eine Geldstrafe verhängt werden, in der Regel ist dann eine Bewährungsstrafe fällig. Bereits ab 50.000 Euro handele es sich um eine Steuerhinterziehung in "großem Ausmaß". Es ist ungewöhnlich, dass der BGH derart detailliert einen Strafrahmen vorgibt.

Revision abgewiesen

Die Karlsruher Richter verwarfen im konkreten Fall die Revision eines Bauunternehmers, der sich gegen seine Verurteilung wegen Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben zu einem Jahr und elf Monaten Gefängnis ohne Bewährung wehrte. Sie legten auch fest, dass bei der Hinterziehung von Sozialabgaben bei Schwarzarbeit einer neuen gesetzlichen Vorgabe zufolge künftig höher anzusetzen ist, da der gezahlte Schwarzlohn anders berechnet wird.

Quelle: DDP

 
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