Neuregelung: Bis zu 3000 Euro Steuern mit Haushaltshilfe sparen
VON ALEXANDER VON GERSDORFF - zuletzt aktualisiert: 18.09.2008 - 07:42Berlin (RP). Private Haushalte, die Handwerker beauftragen oder Tagesmütter beschäftigen, sollen die Ausgaben dafür künftig noch besser von der Steuer absetzen können. Das vereinbarten das Finanz-, das Arbeits- und das Familienministerium.
Die Neuregelung der „Richtlinien für die Förderung von Dienstleistungen und Beschäftigungen rund um den Haushalt“ soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.
Nach den Plänen könnten Privatleute künftig Rechnungen oder Lohnzahlungen bis zu 15.000 Euro steuerlich geltend machen, was zu einer Steuerermäßigung von maximal 3000 Euro im Jahr führt. Bislang liegen diese Grenzen bei 3000 beziehungsweise 600 Euro. Steuerlich begünstigt sind dabei unter anderem private Kinderbetreuung, Fliesenarbeiten im Bad oder Rasenmähen durch Dritte.
Die Überprüfung der Fördermaßnahmen geht auf einen Auftrag der Kabinettsklausur von Meseberg im vorigen Jahr zurück. Familienministerin Ursula von der Leyen hat bereits mehrfach auf Verbesserungen und eine Vereinfachung des „Wirrwarrs“ an Regelungen gedrungen. Nach ihrer Schätzung könnten mit Dienstleistungen rund um Haushalt und Familie, die bislang hauptsächlich in Schwarzarbeit erledigt werden, bis zu 300.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Die geplante Neuregelung bei haushaltsnahen Dienstleistungen gilt als Teil eines Entlastungspakets der Bundesregierungs fürs Wahljahr. Den Anfang macht in diesem Oktober die um drei Monate vorgezogene Wohngelderhöhung. Zum 1. Januar sollen zudem das Kindergeld steigen und der Arbeitslosenbeitrag von 3,3 auf mindestens 3,0 Prozent sinken. Nach Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit ist sogar ein Beitrag unterhalb von 2,5 Prozent möglich.
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