kalaydo.de Anzeigen stellen auto immobilien kleinanzeigen tiere ferienwohnungen inserieren
  RP Providing |  RP Shop |  PremiumCard |  RP Reise
         
  Newsletter |  RSS |  Mobil |  Apps
Abo & Service | Anzeigen | ePaper | Schulprojekte  
 
       
 
  Gast
Kommentare ()

Gewerkschaften fordern Nachbesserung: Bundesgericht kippt Post-Mindestlohn

zuletzt aktualisiert: 28.01.2010 - 20:09

Leipzig (RPO). Wegen eines Formfehlers hat das Bundesverwaltungsgericht den Mindestlohn für Briefträger bei wichtigen Post-Konkurrenten gekippt. PIN Mail, die deutschen Töchter des holländischen TNT-Konzerns sowie die Mitglieder des Bundesverbands der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) müssen ihren Arbeitnehmern nicht den gesetzlichen Mindestlohn von 9,80 Euro bezahlen.

Viele Briefe landen erst gar nicht beim Postboten im Korb, seit sich Fälle von Briefdiebstahl häufen.  Foto: AP, AP
Viele Briefe landen erst gar nicht beim Postboten im Korb, seit sich Fälle von Briefdiebstahl häufen. Foto: AP, AP

Das Bundesverwaltungsgericht gab in dem am Donnerstag verkündeten Urteil den Klagen der Firmen statt, weil sie nicht wie vorgeschrieben angehört worden seien.

Mit ihrem Urteil stellten die Richter dem damals SPD-geführten Bundesarbeitsministerium ein schlechtes Zeugnis aus. Denn dort wurde versäumt, die jetzt siegreichen privaten Briefzusteller noch einmal zu hören, bevor zum 1. Januar 2008 die Postmindestlohnverordnung in Kraft trat. Trotz dieses Urteils erklärte der früher Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD): "Ein Postmindestlohn ist möglich - insbesondere auf der unterdessen modernisierten Grundlage des Entsendegesetzes."

Das inzwischen von Ursula von der Leyen (CDU) geführte Ministerium bedauerte die Entscheidung, kündigte aber an, nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe die erforderlichen Konsequenzen ziehen zu wollen.

Der BdKEP hatte im Dezember 2007 mit der neu gegründeten Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ) einen Tarifvertrag geschlossen, in dem der Mindestlohn unter 9,80 Euro liegt. Bei Erlass der Verordnung zum Post-Mindestlohn erklärte das Ministerium für die Branche jedoch diejenigen Mindestsätze für verbindlich, wie sie im Tarifvertrag zwischen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband Postdienste, der von der Deutschen Post dominiert wird, vereinbart worden waren. Der GNBZ wurde inzwischen vom Arbeitsgericht Köln der Status einer Gewerkschaft abgesprochen, sie wurde damit für nicht tariffähig erklärt.

Nur klagende Firmen betroffen

Vor Erklärung der Verbindlichkeit hätte das Ministerium im gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren den privaten Zustellunternehmen Gelegenheit geben müssen, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Dies unterblieb jedoch. Allein aus diesem Grund hätten die Klagen Erfolg haben müssen, urteilte der Senat.

Wie eine Gerichtssprecherin erläuterte, sind von dem Urteil nur die klagenden Unternehmen betroffen. Für alle anderen privaten Briefzusteller bleibe trotz der Rechtsfehlerhaftigkeit die Mindestlohnverordnung in Kraft, bis sie Ende April dieses Jahres ausläuft.

Gewerkschaften forderten in ersten Reaktionen auf den Richterspruch Nachbesserungen. Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis forderte die Bundesregierung auf, den Postmindestlohn neu zu verordnen, um so den bemängelten Formfehler zu heilen. Vom Gericht sei aber "der Postmindestlohn als das geeignete Mittel bestätigt worden, um Lohndumping in der Briefbranche zu verhindern". DPVKOM-Vorsitzender Volker Geyer verlangte zudem eine Verlängerung über den 30. April hinaus.

Aber auch der AGV Postdienste, dem die Deutsche Post AG angehört, machte sich für den Mindestlohn in der von ihm ausgehandelten Höhe stark. "Es ist Nonsens in einem schrumpfenden Markt Wettbewerb über Lohnkosten zu betreiben", erklärte der Vorsitzende Wolfhard Bender. Deshalb halte der Arbeitgeberverband den Mindestlohn "nach wie vor für einen fairen Wettbewerb für richtig und wichtig".

Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann sprach sich für schnelle Verhandlungen über eine Nachfolgeregelung aus. "Sonst werden die nach meiner Auffassung in den nächsten Monaten ins Bodenlose fallen", sagte der CDU-Politiker im WDR. Wichtig sei, diesmal alle Anbieter an einer neuen Lösung zu beteiligen.

 

Quelle: AP/top

 
Schreiben Sie jetzt Ihre Meinung:

       
Anzeige:

Aktuell bei RP Online
Lenovo erwägt PC-Produktion in Thüringen

Chinesischer Computerhersteller

Lenovo erwägt PC-Produktion in Thüringen

Der chinesische Computerhersteller Lenovo wird möglicherweise in Zukunft auch in Deutschland PCs herstellen. mehr 

Erdbeeren aus Supermärkten sind oft vergammelt

NDR-Dokumentation

Erdbeeren aus Supermärkten oft vergammelt

Sommerzeit ist Erdbeerzeit: Leider lässt die Qualität dieser Früchte in Supermärkten und Discountern sehr zu wünschen übrig. mehr 

Mehr Wirtschaft
Aus der Region
Videos

Video

Grefrather Eisbahn wird zur Filmkulisse

Die Schlittschuhläufer laufen eine Runde nach der anderen. Auf der Außenbahn des Grefrather Eisstadions ist dieses Mal alles etwas anders . ... mehr 

Tragischer Unfall: 400 Schafe fallen auf Autobahn

Hunderte Schafe sind in der Nacht zu Freitag auf eine Straße in Melbourne gefallen, als ein Tiertransporter auf einer Brücke umkippte und ... mehr 

Top-Services
 
Anzeige:
Weitere Videos unter www.nrw-business.tv
Politik-Nachrichten
syrien flagge fahne RPO 2007

Massaker von Hula

Assad bestreitet Verantwortung für Gräueltaten

Syriens Präsident Baschar Assad weist jede Verantwortung für das Massaker an Zivilisten in der Stadt Hula von sich. Ein Augenzeuge schildert derweil, was er in Hula mitansehen musste. mehr

 
Peter Altmaier

Steigende Energiekosten

Altmaier fordert Zuschüsse für Arme

Umweltminister Peter Altmaier hat bei steigenden Strompreisen als Folge der Energiewende Staatshilfe für Geringverdiener angeregt. mehr

 

Chaotischer Parteitag der Linken

Ein Akt der Selbstzerfleischung

 
 
 
 

Westerwelle will politische Lösung

Koalition uneins über Syrien-Intervention

 

Schiffe aus deutscher Produktion

Israel stationiert Atomwaffen auf U-Booten

Strom-Rechner

kWh
vergleichen