Ab 1. März 2018 Höhere Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker

Düsseldorf · Für die rund 600.000 Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk und die etwa 60.000 Arbeitnehmer im Dachdecker-Handwerk gelten ab 1. März 2018 höhere Mindestlöhne.

 Rund 600.000 Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk sind betroffen.

Rund 600.000 Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk sind betroffen.

Foto: dpa, skm wst

Das geht aus Verordnungen des Bundesarbeitsministeriums hervor, die am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligt werden sollen. Sie liegen unserer Redaktion vor.

Für die Gebäudereiniger der Lohngruppe 1 in Westdeutschland steigt der Mindestlohn demnach von bisher zehn auf 10,30 Euro pro Stunde, in Ostdeutschland von 9,05 auf jetzt 9,55 Euro. Gelernte Dachdecker erhalten statt 12,25 Euro nun mindestens 12,90 Euro pro Stunde. Allerdings sinkt der Mindestlohn für ungelernte Kräfte von 12,25 auf 12,20 Euro.

Bei den Gebäudereinigern soll das Mindestentgelt ab 1. Dezember 2020 in Ost- und Westdeutschland für die oberste Lohngruppe einheitlich 10,80 Euro pro Stunde betragen.

Mit den Verordnungen werden die Branchen-Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt, die Ende 2017 von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt worden waren. Dadurch wird die Tarifeinigung auch auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgedehnt.

Anmerkung der Redaktion: In einer ursprünglichen Version des Textes stand, die höheren Mindestlöhne würden rückwirkend zum 1. Januar 2018 gelten. Dies gilt für tarifgebundene Mindestlöhne, für nicht-tarifgebundene Mindestlöhne gilt die Regelung ab 1. März 2018.

(mar)
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