Urteil: Bundeskartellamt bringt Bewegung in Gaspreis
zuletzt aktualisiert: 17.01.2006 - 17:50Bonn (rpo). Hoffnung für die arg gebeutelten Gaskunden in Deutschland: Endlich dürfen sie wieder auf sinkende Preise hoffen. Und das haben die Kunden dem Bundeskartellamt zu verdanken: Die Wettbewerbsbehörde untersagte Branchenführer E.ON Ruhrgas am Dienstag die bislang üblichen langfristigen Gaslieferverträge. Damit will Kartellamts-Präsident Ulf Böge die zuletzt gestiegenen Endverbraucherpreise noch in diesem Jahr wieder ins Rutschen bringen.
Ab Herbst sollen außerdem auch private Gasverbraucher den Anbieter wechseln können. Ineinem für die deutsche Gaswirtschaft richtungweisenden Musterverfahren verbot das Kartellamt die langfristigen Gaslieferverträge mit Stadtwerken und Regionalversorgern. Erklärtes Ziel des Kartellamtes ist es, die gesamte Praxis dieser Lieferverträge zu Fall zubringen, mit der die 15 deutschen Gasimporteure hunderte von Stadtwerken und Regionalversorgern auf bis zu 25 Jahre an sich gebunden haben.
Nach Überzeugung der Wettbewerbshüter verstoßen die Langfristverträge gegen europäisches und deutsches Wettbewerbsrecht. Denn durch die seit Jahrzehnten übliche Vertragspraxis wird der deutsche Gasmarkt wirkungsvoll gegen neue Wettbewerber abgeschottet. Neue Gasanbieter finden schlicht keine Kunden.
Doch dies soll sich bis zum 30.September grundlegend ändern. Nach dem Willen des Kartellamts muss E.ON Ruhrgas bis dahin alle langfristigen Lieferverträge mit Stadtwerken und Regionalversorgern "abstellen", bei denen Ruhrgas mehr als 80 Prozent des Bedarfs deckt. Derartige Verträge dürfen künftig nach dem Willen des Bundeskartellamtes nur noch eine Laufzeit von maximal zwei Jahren haben. Die Idee dahinter: mindestens alle zwei Jahre können sich die Stadtwerke nach neuen - hoffentlich günstigeren - Lieferanten umsehen.
Gasanbieter wechseln
Doch auch eine andere Entwicklung dürfte dem Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt in diesem Jahr neuen Schwung verleihen. Der Chef der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, kündigte am Dienstag in Berlin an, das voraussichtlich ab Oktober auch private Endverbraucher den Gasanbieter wechseln können.
Beide Maßnahmen werden nach Einschätzung von Kartellamtspräsident Böge zwangsläufig den Wettbewerb auf dem Gasmarkt anheizen. "Unter sonst gleichen Bedingungen sollten die Gaspreise also fallen", machte er den Verbrauchern Hoffnung.
Dass sich das Bundeskartellamt ausgerechnet E.ON Ruhrgas für das Musterverfahren herausgegriffen hat, hat gleich mehrere Gründe. Zum einen ist der Essener Gasimporteur mit Abstand Marktführer in Deutschland und vereint auf sich rund 65 Prozent des gesamten inländischen Erdgasaufkommens. Zum anderen hat sich der Energieriese nach Angaben des Kartellamts wie kein anderer Gasimporteur gegen eine freiwillige Vereinbarung gesperrt. Gespräche des Kartellamts mit den Gasimporteuren waren im September gescheitert.
Die nun vom Kartellamt ausgesprochen Untersagungsverfügung dürfte allerdings erst der Auftakt zu einem harten juristischen Schlagabtausch zwischen den Wettbewerbshütern und dem Energiekonzern sein. Ruhrgas-Vorstandschef Burckhard Bergmann bekräftigte die Absicht des Unternehmens, gegen die Entscheidung zu klagen. Denn der Kartellamts-Beschluss berge erhebliche Risiken für sein Unternehmen. Trotz langfristiger Importverpflichtungen dürften nun nur noch kurzfristige Lieferverträge abgeschlossen werden.
Kartellamtschef Böge rechnet allerdings mit einer zügigen Entscheidung der Justiz zu Gunsten des Kartellamtes. In einem Interview sagte er erst kürzlich, er sei zuversichtlich, dass es bis zum Stichtag Ende September im Eilverfahren eine sofort vollziehbare richterliche Entscheidung in seinem Sinne geben werde.
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