Leistungsschutzrecht Bundeskartellamt leitet kein Verfahren gegen Google ein

Bonn · Das Bundeskartellamt wird im Streit deutscher Presseverlage mit Google um die Durchsetzung des Leistungsschutzrechtes kein Missbrauchsverfahren gegen den US-Konzern einleiten.

Die Behörde bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Zusammen mit der Verwertungsgesellschaft VG Media hatten zwölf Verlage Beschwerde beim Bundeskartellamt eingelegt.

Das Bundesamt sehe "keine hinreichenden Ansatzpunkte, um gegen Google ein förmliches Missbrauchsverfahren einzuleiten", erklärte der Sprecher des Amtes, Kay Weidner.

Das Bundeskartellamt beobachte unabhängig von der Beschwerde der VG Media das konkrete Verhalten und die belegbaren Reaktionen von Google auf die Forderungen der einzelnen Verlage oder der VG Media und werde gegebenenfalls die Einleitung eines Kartellverfahrens gegen Google von Amts wegen prüfen.

(dpa)
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