Größtes Online-Hotelportal: Bundeskartellamt nimmt HRS ins Visier
zuletzt aktualisiert: 10.02.2012 - 11:35Bonn (RPO). Das Bundeskartellamt hat Deutschlands mit Abstand größtes Online-Hotelportal HRS wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt.
Der Wettbewerbsbehörde ist die Meistbegünstigungsklausel in den HRS-Verträgen mit den Hotel-Partnern ein Dorn im Auge, mit der sich das Online-Portal den besten Hotelpreis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Stornierungskonditionen garantieren lässt.
Anderen Anbietern werde damit die Möglichkeit genommen, dem Marktführer durch bessere Konditionen Konkurrenz zu machen. "Deshalb stellen diese Klauseln eine Gefahr für den Wettbewerb dar", sagte Behördenpräsident Andreas Mundt am Freitag in Bonn.
HRS hat nun die Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Danach könnte das Kartellamt die Klauseln untersagen.
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