Rechtsstreit um 89 Burger-Filialen Yi-Ko: Burger nur noch ohne King

München · Die Fast-Food-Kette hat sich im Streit mit ihrem Lizenznehmer vorläufig durchgesetzt. Beim Landgericht München erwirkte das Unternehmen eine Einstweilige Verfügung gegen die Yi-Ko-Holding. Das Urteil verbietet dem Fanchisenehmer das Recht zur Nutzung des Markennamens. Yi-Ko legte umgehend Widerspruch ein.

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Foto: Miserius, Uwe

Nach der Entscheidung des Landgerichts München, dass die Yi-Ko Holding ab sofort in den von ihr betriebenen 89 Burger-King-Filialen weder das Markenlabel der Fast-Food-Kette nutzen noch deren Produkte verkaufen darf, sieht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Burger King in der Pflicht: "Wenn es sich bewahrheitet, dass in den Restaurants der Yi-Ko-Holding ab sofort keine Burger-King-Produkte mehr verkauft werden dürfen, ist das ein drastischer Schritt, der die Sicherheit der Arbeitsplätze von 3000 Beschäftigten massiv bedroht. Wir erwarten, dass der Franchisegeber Burger King, der genau diese Filialen erst vor anderthalb Jahren an die Yi-Ko-Holding verkauft hat, jetzt Verantwortung übernimmt und sich für eine schnelle, umfassende und faire Lösung für die Beschäftigten einsetzt", erklärte Burkhard Siebert, Vize-Chef der NGG.

Man begrüße die Ankündigung von Andreas Bork, dem Deutschland-Chef von Burger King, alles dafür zu tun, die Arbeitsplätze zu erhalten. "Den Worten müssen jetzt Taten folgen", forderte Siebert am Freitag.

Zuvor hatte das Landgericht München dem Antrag von Burger King auf Einstweilige Verfügung stattgegeben. Yi-Ko darf damit Marke und Produkte nur dann weiter nutzen, wenn Burger King auf den Vollzug der Verfügung verzichtet, bis das Verfahren rechtskräftig entschieden ist. Yi-Ko legte umgehend Widerspruch gegen die Entscheidung ein.

Dem Vernehmen nach versucht Yi-Ko jedoch zeitgleich, Burger King dazu zu bewegen, freiwillig auf den Vollzug der Verfügung zu verzichten. Begründung: Sonst würden "hochwertige Lebensmittel vernichtet werden müssten". Das will Burger King aber offenbar nicht tun. "Wir haben eine Einstweilige Verfügung erwirkt und sehen derzeit keinen Grund, auf die Durchsetzung zu verzichten", sagte ein Sprecher von Burger King auf Anfrage.

Die Yi-Ko-Bitte hat freilich auch einen juristische Hintergrund. Würde Burger King in den nächsten Tagen auf die Entscheidung des Gerichts pochen, das Gericht dem Widerspruch von Yi-Ko dann aber doch stattgeben, könnten die Betreiber Burger King auf Schadenersatz verklagen. Die Entscheidung über den Widerspruch wird das Gericht frühestens am Montag fällen.

Seit der Übernahme der 89 Burger-King-Deutschland-Filialen sehen sich die Yi-Ko-Gesellschafter Ergün Yildiz und Alexander Kolobov mit Vorwürfen konfrontiert. Der Journalist Günter Wallraff hatte erstmals im Mai Missstände aufgedeckt. Dabei ging es um Missachtung von Hygienevorschriften, ausgebliebene Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie das Verweigern von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Überstundenzuschlägen. Wegen der Vorwürfe war Yildiz bereits im Mai zum Rücktritt als Geschäftsführer der Yi-Ko-Holding gedrängt worden.

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