München Burger King: Yi-Ko gerät unter Zeitdruck

München · Das Unternehmen wollte noch am Donnerstag per Einstweiliger Verfügung den Weiterbetrieb erzwingen.

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Foto: Miserius, Uwe

Nach der fristlosen Kündigung des Franchising-Vertrages durch die Burger King Europe droht der Yi-Ko Holding ein schnelles Aus, wenn die 89 Filialen nicht mehr beliefert werden. "Die Warenbestände reichen noch für ein paar Tage", erklärte Rechtsanwalt Walter Scheuerl von der Hamburger Kanzlei Graf von Westphalen auf Anfrage unserer Zeitung. Die Kanzlei vertritt die Burger King GmbH, die Yi-Ko gehört und der eigentliche Franchisenehmer ist, und wollte laut Scheuerl noch gestern einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung einreichen, um den Weiterbetrieb durchzusetzen. Burger King Europe hatte den Franchise-Vertrag am Montag wegen Verstößen gegen Hygiene-Vorschriften sowie gegen arbeits- und tarifrechtliche Bestimmungen gekündigt.

Yi-Ko hatte die Burger King GmbH mit ihren 89 Filialen im vergangenen von Burger King Europe übernommen. Hinter dem Kürzel Yi-Ko verbergen sich zwei Eigentümer: der türkische Unternehmer Ergün Yildiz und sein russischer Partner Alexander Kolobov. Beide hatten bereits vor der Übernahme Erfahrungen im Franchise-Geschäft gesammelt. Seit der Übernahme der Burger King Deutschland sieht sich das russisch-türkische Unternehmerduo mit Vorwürfen konfrontiert. Deretwegen war Yildiz im Mai zum Rücktritt als Geschäftsführer der Yiko-Holding gedrängt worden.

Jetzt ist der Streit erneut eskaliert. Aus Sicht von Anwalt Scheuerl ist die Kündigung nicht berechtigt. "Hier geht es allenfalls um einzelne arbeitsrechtliche Fragen zwischen der Burger King GmbH als Arbeitgeber und einzelnen Arbeitnehmern. Damit hat der Franchisegeber nichts zu tun", sagte Scheuerl. Dagegen argumentiert Burger King Europe, Yi-Ko habe vielfach gegen die im Franchise-Vertrag vereinbarten Pflichten verstoßen.

Unter dem Streit leiden jetzt vor allem die 3000 Mitarbeiter in den Filialen, deren Arbeitsplätze wackeln. Wobei die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) eine Teilschuld offenbar auf beiden Seiten sieht: "Die Yiko-Holding, allen voran der Gesellschafter Ergün Yildiz, hat seit der Übernahme alles getan, um die Marke zu schädigen. Wir hätten uns gewünscht, dass der Franchisegeber angesichts eklatanter Verstöße gegen die Rechte der Beschäftigten und der andauernden, teils drastischen hygienischen Probleme eher tatsächlich wirksam eingegriffen hätte", erklärte die NGG.

(RP)
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