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Ab 2012: Chipkarte für Arbeitnehmer wird Pflicht

VON MICHAEL BRÖCKER - zuletzt aktualisiert: 24.06.2008 - 10:30

Berlin (RP). Ab 2012 sollen Arbeitnehmer staatliche Leistungen wie etwa Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld oder Arbeitslosengeld nur noch gegen Vorlage einer elektronischen Chipkarte mit digitaler Signatur bekommen. Ein elektronischer Einkommensnachweis („Elena“) soll künftig alle relevanten Daten des Antragstellers in einer zentralen Datenbank zusammenfassen.

Am Mittwoch berät das Bundeskabinett über die Vorlage aus dem Ministerium von Michael Glos.  Foto: ddp
Am Mittwoch berät das Bundeskabinett über die Vorlage aus dem Ministerium von Michael Glos. Foto: ddp

Die geplanten Neuerungen gehen aus einer Vorlage des Bundeswirtschaftsministeriums hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Danach muss jeder Arbeitnehmer, der Sozialleistungen empfängt, bei der örtlichen Arbeitsagentur eine Chipkarte erwerben und diese mit einer digitalen Unterschrift versehen.

Die Kosten für die Karte sollen bei 10 Euro liegen und werden vom Arbeitnehmer getragen. Mit der digitalen Signatur hat die Behörde automatisch Zugriff auf alle brisanten Daten des Arbeitnehmers, wie etwa Familienstand, Einkommensveränderungen oder Lohn-Zuschläge.

Zentrale Speicherstelle

Die Datensätze werden vom Arbeitgeber künftig monatlich an eine zentrale Speicherstelle übermittelt, die bei der Rentenversicherung angesiedelt sein soll. Die 60 Millionen vom Arbeitgeber jährlich ausgestellten Lohnbescheinigungen auf Papier würden dann entfallen. Die digitale Signatur soll später auch beim neuen elektronischen Personalausweis oder der elektronischen Gesundheitskarte eingesetzt werden, heißt es im Bundeswirtschaftsministerium.

Am Mittwoch will das Kabinett über die Vorlage beraten. „Mit den Vorschlägen werden sämtliche Anträge für Arbeitnehmer deutlich vereinfacht“, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. „Wer in der Behörde mit seiner Chipkarte und seiner digitalen Unterschrift etwa Elterngeld beantragt, kann den Bescheid ein paar Minuten später gleich mitnehmen.“ Das Ministerium rechnet mit einer jährlichen Entlastung der Unternehmen um 25 Millionen Euro.

Fließender Übergang

Schrittweise sollen ab 2012 die wichtigsten Arbeitgeberbescheinigungen, unter anderem die zur Beantragung von Arbeitslosengeld, Übergangsgeld oder Wohngeld, elektronisch an die zentrale Datenbank übermittelt werden. Der Gesetzentwurf soll noch im Jahr 2008 verabschiedet werden, damit im kommenden Jahr die technischen Voraussetzungen für die Datenspeicherung geschaffen werden können.

Innenpolitiker der Opposition äußerten sich skeptisch zur geplanten Großdatenbank. „Ich sehe das Projekt mit Sorge, weil alle Daten, die zentral gesammelt werden auch zentrale Begehrlichkeiten wecken“, sagte Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion unserer Zeitung. Das Bundesinnenministerium hatte der Gesetzesvorlage in einer früheren Sitzung bereits zugestimmt.

Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, mahnte die Erfüllung verfassungsrechtlicher Voraussetzungen für die Einführung des Chips an. So soll der Nachweis der Erforderlichkeit und die Verhältnismäßigkeit sichergestellt werden. Der Arbeitgeberverband BDA und der Branchenverband der Informationswirtschaft, Bitkom, äußerten sich positiv.

Quelle: RP

 
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