Untersuchung Commerzbank macht keinen Schadenersatz bei Vorständen geltend

Frankfurt/Main · Die Commerzbank macht nach einem milliardenschweren Vergleich mit den US-Behörden vor einem Jahr keinen Schadenersatz bei ihren Vorständen geltend. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass das Management Überwachungspflichten verletzt habe, sagte Aufsichtsratschef Klaus-Peter Müller am Mittwoch vor den Aktionären des Dax-Konzerns in Frankfurt.

 Martin Blessing (v.l.n.r.), scheidender Vorstandsvorsitzender der Commerzbank AG, der Aufsichtsratsvorsitzende Klaus-Peter Müller sowie der zukünftige Vorstandsvorsitzende Martin Zielke.

Martin Blessing (v.l.n.r.), scheidender Vorstandsvorsitzender der Commerzbank AG, der Aufsichtsratsvorsitzende Klaus-Peter Müller sowie der zukünftige Vorstandsvorsitzende Martin Zielke.

Foto: dpa, ade soe

Der Aufsichtsrat habe beschlossen, keine Ansprüche auf Regress gegenüber ehemaligen und aktuellen Vorständen geltend zu machen. Eine von der Bank angestrengte unabhängige rechtliche Untersuchung habe zudem keine Erkenntnisse dazu erbracht, dass die bankinternen Richtlinien zur Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien (Compliance) nicht den Ansprüchen genügten, erklärte Müller.

Deutschlands zweitgrößtes Geldhaus hatte sich im März vergangenen Jahres mit der US-Justiz auf Zahlung von 1,45 Milliarden Dollar geeinigt. Es ging um Verstöße gegen US-Handelssanktionen bei Geschäften mit Staaten wie dem Iran und dem Sudan. Zudem warfen die US-Behörden der Commerzbank zu laxe Vorkehrungen gegen Geldwäsche vor. Mit dem Vergleich wurden die Verfahren beigelegt.

(jado/dpa)
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