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Telefonaktion Gesundheit RP Bußkamp
  Foto: RP Bußkamp
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Die Antworten der Telefonaktion: Das bringt die Gesundheitsreform

zuletzt aktualisiert: 29.12.2010 - 07:13

Düsseldorf (RP).  Zum 1. Januar tritt die Gesundheitsreform in Kraft, die für die gesetzlich Krankenversicherten höhere Beiträge und neue Wahlmöglichkeiten beim Arzt bringt. Hierzu gibt es viele Fragen.

Sechs Experten gaben am Dienstag bei unserer Telefonaktion Antworten: Anke Kirchner (Verbraucherzentrale NRW), Dirk Ruiss (Verband der Ersatzkassen), Peter Borth (BKK-Landesverband Nordwest), Wilfried Jacobs (Chef der AOK Rheinland-Hamburg), Werner Heuking (Apothekerverband Nordrhein), Ruth Bahners (Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein).

Krankenkassen-Beiträge

Was ändert sich bei den Beiträgen ab Januar?
Antwort Der Beitrag für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und Rentner steigt von 7,9 Prozent auf 8,2 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Beitrag für Arbeitgeber steigt von 7,0 auf 7,3 Prozent. Zudem können Krankenkassen, die mit dem Geld nicht auskommen, Zusatzbeiträge erheben – und zwar in beliebiger Höhe. Bisher durften die Kassen pauschal maximal acht Euro pro Monat nehmen.

Ich habe eine Frau und zwei Kinder. Wer muss einen Zusatzbeitrag zahlen? Alle vier oder nur ich?
Antwort Nur die Mitglieder. Wenn eine Kasse Zusatzbeiträge verlangt, muss nur der Arbeitnehmer oder der Rentner den Zusatzbeitrag entrichten. Kinder und nicht-arbeitende Ehepartner müssen keinen Zusatzbeitrag zahlen.

Wird die AOK Rheinland-Hamburg 2011 einen Zusatzbeitrag erheben?
Antwort Nein - und dieses Versprechen gilt für das gesamte Jahr 2011.

Kann ich von Zusatzbeiträgen befreit werden?
Antwort Wenn eine Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt, muss ihn grundsätzlich jedes Mitglied zahlen. Es gibt aber einen Sozialausgleich für Arme. Der orientiert sich jedoch nicht am tatsächlichen Zusatzbeitrag Ihrer Kasse, sondern am durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller Kassen. Da dieser laut Schätzerkreis 2011 bei Null liegen wird, wird es 2011 auch keinen Sozialausgleich geben.

Ich habe 800 Euro Rente. Habe ich Anspruch auf Hilfe, falls meine Kasse einen Zusatzbeitrag nimmt?
Antwort Der Sozialausgleich greift, falls der durchschnittliche Zusatzbeitrag mehr als zwei Prozent Ihrer Einnahmen ausmacht. Bei 800 Euro Rente liegt die Grenze bei 16 Euro. Liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 20 Euro im Monat, übernimmt der Staat vier Euro. Mehr gibt es auch nicht, falls Ihre Kasse einen höheren Zusatzbeitrag, zum Beispiel 25 Euro, nimmt. Damit sollen Sie motiviert werden, zu einer günstigeren Kasse zu wechseln.

Ich bin Rentner. Was muss ich tun, wenn meine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, den ich nicht bezahlen kann?
Antwort Die Rentenversicherung prüft automatisch, ob Sie bedürftig sind. Ist dies der Fall, kürzt sie den „normalen“ (also einkommensabhängigen) Beitrag entsprechend, um Sie zu entlasten. Bei Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber die Prüfung durchführen.

Ich habe eine Rente von 383 Euro, muss aber als freiwillig Versicherter 100 Euro Krankenkassen-Beitrag zahlen. Kann das sein?
Antwort: Ja. Es gibt einen Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte.

Ich bin Rentner und bekomme zudem eine Betriebsrente, die demnächst erhöht wird. Muss ich das der Krankenkasse melden?
Antwort Nein. Zwischen den Krankenkassen und den Zahlstellen für Betriebsrenten gibt es einen automatisches Meldeverfahren. Änderungen der Betriebsrente werden automatisch gemeldet, die Kasse erhöht entsprechend den Beitrag.

Brauchen wir eigentlich 160 Krankenkassen?
Antwort: Nein, 30 würden reichen. Durch Fusionen verschwinden ja auch immer mehr Kassen.

Muss es so viele Kassen geben? Damit sind doch auch die Verwaltungsausgaben unnötig hoch.
Antwort Die Zahl der Kassen sinkt bereits stark. Zudem sind die Verwaltungsausgaben gedeckelt, das erhöht den Fusionsdruck weiter.

Bezuschussen die Kassen eigentlich Präventionsmaßnahmen?
Antwort Ja. Für zwei Kurse pro Jahr gibt es Zuschüsse. Sie müssen aus unterschiedlichen Themenfeldern kommen, wie etwa Ernährung, Anti-Stress-Training oder Rückengymanstik. Die Kassen erstatten bis zu 80 Prozent der Kursgebühren.

Beim Arzt

Muss ich beim Arzt künftig eine Vorauszahlung leisen, obwohl ich doch Kassenpatient bin?
Antwort Nein, die Krankenkassen rechnen weiter per Chipkarte ab. Allerdings können sich Kassen-Patienten künftig auch auf Privat-Rechnung behandeln lassen. Doch Vorsicht: Dabei können die Ärzte mehr in Rechnung stellen, als die Krankenkasse den Patienten später erstattet.

Mein Arzt will, dass ich die Kostenerstattung wähle und mir Rechnungen schreiben. Muss ich das hinnehmen?
Antwort Nein. Der Patient darf entschieden, ob er die Kostenerstattung will oder nicht. Der Arzt darf sie nicht erzwingen.

Was bringt mir die neue Kostenerstttung beim Arzt?
Antwort Anders als früher dürfen die Kassen nicht mehr so hohe Abschläge bei den Verwaltungskosten nehmen. Zudem dürfen Sie die Kostenerstatung alle Vierteljahre kündigen. Gleichwohl sollten Sie sich reiflich überlegen, ob Sie die Kostenerstattung wählen. Es besteht die Gefahr, dass Sie auf Kosten sitzen bleiben.

Fällt wegen der Gesundheitsreform die Praxisgebühr künftig weg?
Antwort Nein.Weiterhin müssen Patienten ab 18 Jahren zehn Euro zahlen, wenn sie das erste Mal in einem Quartal zum Arzt gehen. Bei Vorsorge-Untersuchungen wird keine Praxisgebühr fällig.

Ich muss drei Monate auf einen Termin beim Orthopäden warten. Ist das in Ordnung?
Antwort Nein, das darf nicht sein. Schalten Sie Ihre Krankenkasse ein. Länger als zwei Wochen sollte kein Patient auf einen Termin beim Facharzt warten.

Ich bin 83 Jahre und habe Arthrose. Bezahlt die Krankenkasse auch 2011 noch meine Knie-Operation?
Antwort Ja, hier ändert sich nichts. Mit der Reform werden keine Altersgrenzen oder ähnliche Rationierungen eingeführt.

Sind die Leistungen von Krankengymnasten begrenzt?
Antwort Ja, die Menge ist und bleibt begrenzt. Allerdings gibt es Ausnahmen bei besonderen Krankheiten wie Multiple Sklerose.

Medikamente und Hilfsmittel

Warum sind Arzneimittel im Ausland oft billiger als in Deutschland?
Antwort Das liegt an unterschiedlichen Wegen der Preisfindung und an unterschiedlich hohen Mehrwertsteuer-Sätzen. Pharma-Hersteller und auch viele Krankenkassen forden seit langem, dass für Arzneien in Deutschland nur noch der halbe Mehrwertsteuersatz fällig wird.

Meine Kassen bezahlt nur ein Hormonpflaster, auf das ich allergisch reagiere, und daher immer wieder zum Arzt muss. Das ist doch Geld-Verschwendung. Antwort Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, damit diese ein passenderes Präparat finden.

Nach der Entlassung aus dem Kranausarzt etwas anderes verordnet als der Klinikarzt. Kann das sein?
Antwort Ja. Der Arzt ist verpflichtet, auch unter wirtschaftlichen Aspekten zu verordnen. Wenn es ein gleichwertiges, aber preiswerteres Medikament gibt, als das, das Sie im Krankenhaus bekommen haben, muss er Ihnen das aufschreiben.

Ich bin 63 und Migräne-Patientin. Kommen auf mich neue Kosten zu?
Antwort Eventuell. Die Kassen übernehmen für Medikamente nur Festbeträge. Ist Ihr spezielles Migräne-Medikament teurer, müssen Sie die Differenz selbst zahlen.

Warum muss ich bei einigen Präparaten zuzahlen, obwohl ich eigentlich von Zuzahlungen befreit bin?
Antwort Wenn der Verkaufspreis Ihres Medikaments über dem Festbetrag liegt, den die Krankenkassen zahlen, müssen Sie etwas zuzahlen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob er Ihnen vielleicht ein gleichwertiges, aber günstigeres Medikament aufschreiben kann.

Der Arzt hat mir ein Mittel verschrieben, dass teurer ist als das, was die Krankenkasse eigentlich zahlt. Was jetzt?
Antwort Die Krankenkasse muss auch teurere Medikamente zahlen, wenn der Arzt die Notwendigkeit begründet.

Ich habe einen künstlichen Darm-Ausgang. Ändert sich im neuen Jahr etwas bei der Stoma-Versorgung?
Antwort Nein, hier bleiben die Zuzahlungs-Regeln beim Alten.

Private Krankenversicherung

Was ändert sich in der privaten Krankenversicherung?
Antwort Gutverdiener können nun schon nach einem Jahr die gesetzliche Krankenversicherung verlassen. Bisher hatten sie drei Jahre lang einen Verdienst erzielen müssen, der über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese Grenze sinkt zudem: Wer 2010 ein Bruttogehalt von 49 500 Euro und mehr hatte, darf sich ab 2011 privat versichern.

Meine private Krankenversicherung erhöht zum 1. Januar den Beitrag um 53 Prozent. Was kann ich tun?
Antwort Ein Wechsel der Versicherung lohnt meist nicht. Sie sollten aber prüfen, ob Sie bei Ihrem Versicherer in einen preiswerteren Tarif wechseln können.

Quelle: RP

 
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