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Abhör-Skandal bei der Telekom: Das "T-saster" und seine Folgen

zuletzt aktualisiert: 03.06.2008 - 16:07

Bonn (RPO). Nach dem Abhör-Skandal bei der Telekom sind Forderungen laut geworden, die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form einzustellen. Zudem sprach sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar dafür aus, Datenschutzvergehen von Großunternehmen härter zu bestrafen. Bislang reicht der Bußgeldkatalog nur bis zu einem Betrag von 300.000 Euro.

Das "T-saster" (Spiegel) beim einstigen Vorzeigeunternehmen Telekom blieb nicht ohne Folgen. So bilanzierte Schaar, der Fall zeige, "dass das Datenschutzbewusstsein und die Datenschutzkultur in der Wirtschaft dringend verbessert werden müssen".

Im "heute-Journal" kritisierte der Datenschützer dann das System der Vorratsdatenspeicherung. Man solle genauer hinterfragen, welche Daten gesichert werden müssten. Weniger sei manchmal eben mehr. Auch FDP, Grüne und Linke stellten sich gegen die aktuelle Praxis.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble wies derartige Forderungen zurück. "Wir müssen nur sicherstellen, dass die Daten geschützt werden", sagte der CDU-Politiker bei einer Veranstaltung der Hanns-Seidel-Stiftung in Berlin. "Blind machen darf sich der Staat nicht."

Bei der sogenannten Vorratsdatenspeicherung sollen Polizei und Nachrichtendienste in die Lage versetzt werden, nach einem Terroranschlag oder einer anderen schweren Straftat eventuelle Kontakte von Beteiligten aufzuklären. Telekommunikationsunternehmen müssen seit dem 1. Januar ein halbes Jahr lang die Verbindungsdaten jeglicher Kommunikation auf ihren Netzen speichern.

Seit Anfang 2008 werden bei Festnetz, Mobilfunk- und Internet-Telefonie die Telefonnummern, die Dauer sowie Datum und Uhrzeit der Gespräche erfasst. Speziell bei der Mobilfunktelefonie werden zudem noch der Standort bei Gesprächsbeginn, die Identifikationsnummern des Handys und des Teilnehmers gespeichert, ebenso die SMS-Verbindungsdaten.

Bei e-mails werden unterdessen Adressen sowie Ein- und Ausgangsdaten der Kommunikationspartner (die sogenannten E-Mail-Header) gesichert. Im Internet soll ab 2009 die vom Internet-Provider zugeteilte IP-Adresse und Kennung des Anschlusses, über den die Verbindung hergestellt wurde, erfasst werden. Auch Beginn und Ende der Verbindung werden aufgezeichnet.

Ironischerweise hatte ausgerechnet die Telekom das Gesetz einst kritisiert und sich so als Freund des einfachen Bürgers profilieren wollen. Nun befindet sich der Bonner Kommunikations-Riese selbst im Kreuzfeuer. Mitarbeiter und Journalisten sollen bespitzelt worden sein, und zwar über die Beratungs- und Recherchefirma Network Deutschland GmbH.

Deren Geschäftsführer Ralph Kühn ließ die ganze Sache auffliegen, als die neue Telekom-Spitze um René Obermann plötzlich Zahlungen an die offenbar in dubiose Praktiken verwickelte Firma einstellte. Ansonsten hätte sich Kühn wohl noch lange nicht geregt, denn "ein Unrechtsbewusstsein" hatte seiner Aussage nach "keiner der Beteiligten".

Die Bestrafung der Telekom würde zumindest nach dem aktuellen Stand mehr als glimpflich ausfallen. 300.000 Euro sieht der Bußgeld-Katalog maximal vor - für den Konzern nicht gerade ein schmerzlicher Einschnitt. Schon verlangen Politik und Öffentlichkeit nach höheren Strafen - und die dürften wohl auch kommen.


 
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